Wien/Vordernberg – Der Rechnungshof kritisiert eine Unwirtschaftlichkeit der Polizeianhaltezentren. In einer Follow-up-Prüfung des steirischen Objekts in Vordernberg heißt es, dass Platzressourcen der Hafträume bei geringer Auslastung ungenutzt blieben. Generell sollte das Polizeianhaltewesen im Hinblick auf die Häftlingszahlen, die verfügbaren Kapazitäten und die personelle Ausstattung evaluiert und neu konzipiert werden.

Bereits Ende 2016 hatte der Rechnungshof heftige Kritik am Betrieb des Anhaltezentrums Vordernberg geübt und dessen Sinnhaftigkeit infrage gestellt. Das 2014 eröffnete Zentrum in der Obersteiermark, in dem Schubhäftlinge auf ihre Abschiebung warten, arbeite unwirtschaftlich, verursache viel zu hohe Kosten und sei völlig unterbelegt, hatte es damals geheißen.

Geringe Auslastung

Aufgrund der geringen Auslastung hatte der Rechnungshof damals schon empfohlen, das Polizeianhaltewesen zu evaluieren und darauf aufbauend neu zu konzipieren. "Diese Empfehlung setzte das Ministerium nicht um", wird nun nüchtern festgestellt. Zwar sei die Auslastung im ersten Halbjahr 2018 gestiegen, lag aber insgesamt bei allen Polizeianhaltezentren trotz der Migrationskrise 2015/16 nur bei knapp der Hälfte.

Beim Vollzug der Schubhaft selbst zeigte sich laut RH ein deutlicher Anstieg: 2015 waren österreichweit durchschnittlich 52 Häftlinge pro Tag untergebracht, 2018 waren es 363. Auch in Vordernberg, das in den zwei Jahren nach der Eröffnung 2014 nur zu maximal 18 Prozent ausgelastet war, stieg die Quote auf rund drei Viertel. "Allerdings entwickelte das Ministerium kein Konzept, wie mit einer allfälligen wieder sinkenden Auslastung umzugehen wäre", heißt es im Bericht.

In seinem Vorbericht hatte der RH auch kritisiert, dass nur rund 62 Prozent der Schubhaften tatsächlich mit einer Ausreise geendet hatten, und empfahl daher, diese Quote zu erhöhen. Das Ministerium habe die Rückkehrberatung und -vorbereitung für ausreisepflichtige Personen gefördert und verbessert, heißt es nun. Die Quote konnte in den Jahren 2016 bis 2018 daher auf rund 83 Prozent gesteigert werden.

Klare Vorgaben

Als positiv merkte der Rechnungshof auch an, dass sich die Qualität der statistischen Daten zur Schubhaft wesentlich verbessert habe. Das Bundesamt für Asyl und Fremdenwesen habe seinen Bediensteten wie empfohlen klare Vorgaben zur Erfassung aller asyl- und fremdenrechtlichen Entscheidungen erteilt. Auch regelmäßige Berichte und Statistiken für die interne Steuerung seien erstellt worden. (APA, 7.6.2019)