Wien – Was tun mit jenen Zeichensetzungen und Beschlüssen der türkis-blauen Bundesregierung im Asylbereich, die von Experten als menschen- und europarechtlich pro blematisch eingeschätzt werden? Das "Ausreisezentrum"-Schild vor dem Eingang zum Flüchtlingslager Traiskirchen war vergleichsweise einfach zu entfernen – für andere Maßnahmen gilt das nicht.

Wie ist etwa mit dem Gesetzesbeschluss zu verfahren, mit dem die von der EU vorgeschriebene kostenfreie Rechtsvertretung für Asylwerber in manchen Stadien ihres Verfahrens einer Agentur des Innenministeriums unterstellt wurde? In der Begutachtung wurden schwere Bedenken laut, dass diese Lösung eine unabhängige Beratung verunmöglichen werde. Derzeit wird diese Tätigkeit noch von beauftragten NGOs ausgeführt.

Experten einbeziehen

Über das Gesetz könne man sich nicht hinwegsetzen, betonen die Menschenrechtssprecherinnen der Neos und der Liste Jetzt, Stephanie Krisper und Alma Zadić. Doch man könne den Umsetzungsprozess begleiten.

"Ich appelliere an Justiz minister Clemens Jabloner und Innenminister Wolfgang Peschorn, hier Persönlich keiten mit Menschenrechts-Know-how aus dem wissenschaftlichen und universitären Bereich einzubeziehen", sagt Zadić im STANDARD-Gespräch. Zentral werde auch sein, wer die Geschäftsführung und Bereichsleitungen in der Asylagentur übernimmt. (bri, 10.6.2019)