Zug – Im Rechtsstreit zwischen der Schweizer Journalistin und ehemaligen Grünen-Politikerin Jolanda Spiess-Hegglin und dem Ringier-Verlag um einen persönlichkeitsverletzenden Artikel im Schweizer Boulevardblatt "Blick" gehen beide Parteien in Berufung, berichtet persoenlich.com. In erster Instanz hatte das Kantonsgericht Zug Spiess-Hegglin eine Entschädigung in der Höhe von 20.000 Franken, wegen "schwerer, nicht zu rechtfertigender Verletzung der Persönlichkeit" zugesprochen, DER STANDARD berichtete. Den Antrag auf Veröffentlichung einer Entschuldigung hatte das Gericht allerdings abgewiesen.

Diese Entschuldigung fordert Spiess-Hegglin nun beim Obergericht ein. In den Schweizer Medien fehle es an einer Entschuldigungskultur, sagt Spiess-Hegglin. Sie fordert den Verlag auf in der eigenen Zeitung "Blick", unter dem Titel "Entschuldigung Jolanda Spiess-Hegglin!", sein Bedauern klar zu stellen. Der Ringier-Verlag wiederum teilt die Ansicht des Kantongerichts nicht und geht ebenfalls in Berufung. Der Verlag ist der Meinung, dass keine Persönlichkeitverletzung vorliege und will deshalb die Entschädigung von 20.000 Franken nicht bezahlen.

In dem Rechtsstreit geht es um einen Artikel der Zeitung "Blick" vom 24.12.2018 mit dem Titel "Sex-Skandal um SVP-Politiker: Hat er sie geschändet?". Die Zeitung hatte darin Name und Foto von Spiess-Hegglin, als mutmaßliches Opfer eines Sexualdelikts, veröffentlicht. An der Veröffentlichung dieser intimen Daten habe kein überwiegendes, öffentliches Interesse bestanden, hatte das Kantonsgericht festgestellt. (red, 11.06.2019)