Wien/Linz – Im Verfahren gegen Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser sind nun zwei von ursprünglich vier Anklagepunkten rechtskräftig eingestellt. Zu den zwei verbliebenen Anklagepunkten – Korruptionsverdacht bei der Privatisierung der Bundeswohnungen sowie bei der Einmietung der Finanz in Linz (Terminal Tower) – läuft seit 12. Dezember 2017 ein Strafprozess gegen Grasser und andere in Wien.

Grasser hatte gegen alle ursprünglich vier Anklagepunkte Einspruch erhoben. Das Oberlandesgericht Wien (OLG Wien) stellte daraufhin bereits im April 2017 das Verfahren hinsichtlich der Auswahl des Investmenthauses Lehman Brothers für die Privatisierung der Bundeswohnungen ein.

Zum Anklagepunkt, dass Grasser beim Bundeswohnungsverkauf eine Erlösmaximierung unterlassen habe, weil er, motiviert durch versprochene Bestechungszahlungen, die Bundeswohnbaugesellschaften im Paket an das Österreich-Konsortium (Immofinanz, RLB OÖ und andere) und nicht einzeln an den jeweiligen Bestbieter verkauft habe, war vom OLG Wien ebenfalls im April 2017 mangels hinreichender Klärung des Sachverhalts die Wiedereröffnung des Ermittlungsverfahrens angeordnet worden.

Dieses Ermittlungsverfahren ist nun rechtskräftig eingestellt. Das Landesgericht für Strafsachen Wien hatte im Mai einem Antrag von Grasser auf Einstellung stattgegeben, und die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft hat dagegen kein Rechtsmittel erhoben. Die entsprechende Mitteilung von Grassers Anwälten hat ein Sprecher der WKStA heute, Freitag, der APA bestätigt. Der laufende Strafprozess ist von dieser Entscheidung nicht berührt. (APA, 14.6.2019)