Die Filme, mit denen man Downloader in die Falle lockte, sollen auch über verschiedene Torrentplattformen wie die "Pirate Bay" verbreitet worden sein.

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Es erinnert an den berühmten Fall der "Pornoabmahnungen" in Deutschland. Zwei US-Anwälte müssen sich vor Gericht wegen einer jahrelang praktizierten Betrugsmasche verantworten. Der Vorwurf: Hunderte Internetnutzer jahrelang in eine Falle gelockt zu haben, um Geld von ihnen zu erpressen.

In Minnesota wurde nun ein erstes Urteil gefällt. Einer der beiden Juristen soll 1,5 Millionen Dollar an Entschädigungen zahlen und zudem eine Haftstrafe von 14 Jahren antreten. Das Gericht sah in seinem Vorgehen einen "kaum zu beziffernden Schaden für das Rechtssystem", schreibt der "Minnesota Star Tribune".

Verteilte Pornofilme über Torrentportale

Gemeinsam mit seinem Komplizen John S. soll Paul Hansmeier – beide waren in der Vergangenheit für Firmen aus der Pornobranche tätig – von 2010 bis 2013 eine gefinkelte Betrugsmasche betrieben haben. Sie luden Sexfilme auf Online-Tauschbörsen hoch, nur um anschließend über gerichtlich genehmigte Anträge an ihre Provider die Downloader ausforschen zu lassen. Unter anderem verbreitete man sie via Bittorrent und nutzte zur größeren Verbreitung auch den bekannten Torrentindexer "The Pirate Bay".

Diesen stellten sie strafbewehrte Unterlassungserklärungen zu. Wer nicht wegen Urheberrechtsverletzung geklagt werden wolle, solle einen bestimmten Betrag bezahlen. Über sechs Millionen Dollar sollen auf diese Weise lukriert worden sein. Die Anzahl der Betroffenen ist nicht genau ermittelbar. Zumindest 704 Opfer der Masche konnten ermittelt werden, die seit April 2011 entsprechende Zahlungen geleistet hatten.

Strafmaß höher, als von Staatsanwalt gefordert

Erschwerend wurde Hansmeier sein Verhalten während im Vorfeld des Verfahrens angelastet. So soll er die Schuld mitunter auf jene Anwälte abgeschoben haben, die er mit dem Versand der Unterlassungsschreiben beauftragt hatte. Weiters, so heißt es, habe er auch die Vernichtung von Beweismitteln angeordnet. Erst bei diesem Verfahren bekannte er sich im vergangenen August im Rahmen eines noch nicht finalisierten Deals verschiedener Vergehen schuldig – darunter organisiertem Betrug und Geldwäsche.

Der Richter ging in seinem Urteil gegen Hansmeier sogar über das von der Staatsanwaltschaft geforderte Maß von 12,5 Jahren hinaus, auch weil die Entschädigungszahlungen aus rechtlichen Gründen nicht höher als 1,5 Millionen Dollar angesetzt werden konnten. Nach seiner Entlassung steht Hansmeier zudem noch zwei Jahre unter Beobachtung. Das Urteil gegen S. wird im Juli erwartet. (red, 16.06.2019)