Aktienkäufe um den Dividendenstichtag waren eine beliebte Masche gewisser Investoren, um sich einmal gezahlte Kapitalertragssteuer mehrfach zurückerstatten zu lassen.

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Frankfurt – Wegen vermuteter Steuerhinterziehung mithilfe sogenannter Cum-Ex-Geschäfte hat die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt eine Wohnung und zwei Geschäftsräume verschiedener Unternehmen in Frankfurt und im Hochtaunuskreis durchsucht. Die Ermittlungen in diesem Verfahrenskomplex richten sich gegen acht Beschuldigte im Alter zwischen 42 und 60 Jahren, teilte die Generalstaatsanwaltschaft am Montag mit. Sie ermittelt insgesamt in zehn Verfahrenskomplexen im Zusammenhang mit Cum-Ex-Geschäften. Zum Teil sind die Ermittlungen bereits abgeschlossen.

Bei Cum-Ex-Geschäften verschieben Banken und Fonds rund um den Dividenden-Stichtag Aktien und lassen sich so eine einmal gezahlte Kapitalertragssteuer mehrfach vom Fiskus erstatten. Die deutsche Regierung schob der Methode 2012 einen Riegel vor. Die Frankfurter Ermittler teilten am Montag mit, im aktuellen Verfahrenskomplex hätten die Beschuldigten – sieben Männer und eine Frau – im Frühjahr 2009 in neun Fällen Steuern durch Cum-Ex-Geschäfte hinterzogen. Den Schaden beziffert die Generalstaatsanwaltschaft auf über 13,5 Millionen Euro.

Aktienkäufe um den Dividendenstichtag

Demnach sollen die Beschuldigten über Aktienkäufe um den Dividendenstichtag vermeintliche Steuerabzüge generiert haben. Eine Depotbank soll im guten Glauben für drei Fonds beim Bundeszentralamt für Steuern Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag in Höhe von insgesamt 13,57 Millionen Euro beantragt haben, die auch ausgezahlt worden seien. Fünf der Beschuldigten seien Mitarbeiter der hinter den Fonds stehenden Investoren, teilte die Generalstaatsanwaltschaft mit. Zusätzlich werde gegen einen Mitarbeiter der Kapitalanlagegesellschaft ermittelt, die die Aktiengeschäfte für die Fonds abgewickelt hat. Ihm wird demnach Beihilfe zur besonders schweren Steuerhinterziehung vorgeworfen.

Schadenssumme in Europa: 55 Milliarden Euro

Ebenfalls beschuldigt sind zwei Rechtsanwälte einer Kanzlei, die beratend bei Cum-Ex-Geschäften tätig gewesen sein sollen. Auch ihnen werfen die Ermittler Beihilfe zur besonders schweren Steuerhinterziehung vor. Den Schaden haben die Finanzbehörden bereits zurückgefordert. Er wurde von den Investoren über die Kapitalanlagegesellschaften zurückgezahlt. In den vergangenen Jahren wurde gegen zahlreiche Banken wegen Cum-Ex-Geschäften ermittelt. Europäische Steuerzahler sollen mindestens 55 Milliarden Euro durch die Geschäfte verloren haben. (AFP, 17.6.2019)