Johann Gudenus und Heinz-Christian Strache traten nach ihren Aussagen im geheim mitgefilmten Ibiza-Video von all ihren politischen Ämtern zurück.

Quelle: Spiegel, SZ / Sueddeutsche Zeitung

Wien – Die Causa Ibiza-Video beschäftigt mittlerweile Behörden in Österreich und Deutschland. So setzt sich die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) mit dem Inhalt des Videos auseinander. Konkret werden die von Ex-FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache und Ex-FPÖ-Klubchef Johann Gudenus im Video getätigten Aussagen auf ihre strafrechtliche Relevanz hin geprüft.

Die WKStA ermittelt gegen Strache und Gudenus sowie weitere Unbekannte wegen Untreue "in unterschiedlichen Beteiligungsformen". Es geht unter anderem um Aussagen der beiden auf Ibiza, wonach Personen oder Firmen vor der Nationalratswahl 2017 beträchtliche Geldsummen an FPÖ-nahe gemeinnützige Vereine gespendet hätten, um damit eine Meldung an den Rechnungshof umgehen zu können.

Auslieferung des FPÖ-Abgeordneten Tschank

Zudem wurde vergangene Woche auf Ersuchen der WKStA die Immunität des FPÖ-Nationalratsabgeordneten Markus Tschank aufgehoben. Tschank war in mehreren Vereinen im Umfeld der Freiheitlichen aktiv. Der FPÖ-Politiker bestreitet den Vorwurf der verdeckten Parteienfinanzierung entschieden.

Die WKStA will auch gegen unbekannte Täter der von Strache im Video angesprochenen Firmen ermitteln: Namentlich sind das die Konzerne Signa Holding, Novomatic AG und Glock GmbH. Alle drei Firmen weisen zurück, dass sie direkt oder indirekt an die FPÖ gespendet hätten. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Firmen prüfen rechtliche Schritte gegen Strache

Ob die Firmen rechtliche Schritte gegen Strache ergreifen, ist noch offen: Signa und Novomatic teilten dem STANDARD mit, dass rechtliche Schritte gegen Strache geprüft würden. Der Waffenkonzern Glock zeigt sich mit dem mehrfachen öffentlichen Widerruf von Strache zufrieden und wird "bis auf weiteres keine rechtlichen Schritte" einleiten.

Neben der Wirtschafts- und Korruptionsanwaltschaft ermittelt auch die Staatsanwaltschaft Wien. Diese widmet sich den Hintergründen zur Erstellung des Ibiza-Videos. Ermittelt werde "in mehrere Richtungen", hieß es bereits Ende Mai. Mehr wolle man "aus ermittlungstaktischen Gründen" noch nicht sagen.

Strache selbst hat in der Sache drei Personen angezeigt: den Wiener Anwalt M., den Wiener Detektiv Julian H. sowie den unbekannten Lockvogel, der als Oligarchennichte in Erscheinung trat. Auch der Detektiv H. war im Ibiza-Video zu sehen, der Anwalt M. nicht.

Auch Ermittlungen in Deutschland dauern an

Bei der Staatsanwaltschaft München I und der Generalstaatsanwaltschaft Hamburg hat Strache ebenfalls Strafanzeigen gestellt: gegen "alle Personen", die für die Herstellung, Verbreitung und Veröffentlichung des Videos mitverantwortlich sind. Die Ermittlungen dauern noch an, teilten beide Behörden am Montag mit. Anzeigen von Gudenus liegen beiden deutschen Behörden nicht vor, hieß es auf Anfrage. (David Krutzler, 17.6.2019)