Wien – Der Seniorenrat ist davon überzeugt, dass er die Sozialversicherungsreform beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) zu Fall bringen wird – zumindest, was die Mitwirkungsrechte der Pensionisten in den Gremien betrifft. Bei Pensionsanpassung und Pflegereform drückt man aufs Tempo, denn auch unter einer Übergangsregierung dürfe es nicht zum sozialpolitischen Stillstand kommen, hieß es am Mittwoch.

Die beiden Präsidenten Peter Kostelka (Pensionistenverband, SPÖ) und Ingrid Korosec (Seniorenbund, ÖVP) berichteten in einer Pressekonferenz, dass am 6. Juni zwei Individualanträge beim VfGH eingebracht wurden. Es geht um fehlende Stimmrechte der Senioren, konkret wird die Zusammensetzung der Organe der neuen Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) und der Pensionsversicherungsanstalt bekämpft. Diese werde "so nicht zustande kommen", zeigte sich Kostelka überzeugt.

Zwei Modelle

Bezüglich Pensionsanpassung hat der Seniorenrat zwei Modelle, die für die Pensionisten gleichwertig seien, wie betont wurde. Die SPÖ-Seite bevorzugt einen Sockelbetrag plus einer prozentuellen Erhöhung, die ÖVP-Seite die Abgeltung der Inflationsrate für alle als Versicherungsleistung plus einen Ergänzungszuschlag für kleine Pensionen. Bei einer Bruttopension von 1.000 Euro und 1,9 Prozent Verbraucherpreisindex-Plus brächten beide Modelle den Pensionisten jeweils 38 Euro mehr.

Unterstützt wird von Kostelka und Korosec die parlamentarische Initiative zur Valorisierung des Pflegegelds. Der ÖVP-Vertreterin wäre ein Gesamtkonzept für eine Reform lieber, eine Anpassung zumindest für das kommende Jahr begrüße sie aber, so Korosec. Kostelka verlangte ebenfalls eine Gesamtreform. Bis diese aber komme, müsse es eine per 1.1.2020 in Kraft tretende Erhöhung geben.