Innsbruck – Die von der schwarz-grünen Landesregierung angekündigten Fahrverbote für den Ausweichverkehr auf Landesstraßen rund um Innsbruck gehen FPÖ und Liste Fritz nicht weit genug. Die Freiheitlichen forderten am Donnerstag die Ausweitung der Maßnahmen auf den Bezirk Kufstein, die Liste Fritz kritisierte Ausnahmen für das Wipp- und Stubaital.

Seit der Einführung der Vignettenkontrolle leide die Stadt Kufstein ebenso unter massiven Problemen, erklärte Tirols FPÖ-Chef Markus Abwerzger. Viele aus Deutschland kommende Urlauber und Tagesausflügler würden auf den Kauf einer Vignette verzichten und auf dem Weg in den Süden auf mautfreie Landes- und Gemeindestraßen ausweichen. Dadurch lösen sie eine wahre Verkehrslawine aus, die die Stadt Kufstein und die umliegenden Gemeinden massiv trifft, argumentierte Abwerzger.

Die Maßnahmen des Landes seien richtig, aber er frage sich, weshalb sie nicht schon früher gesetzt wurden. "Die Probleme mit dem Ausweichverkehr gibt es ja nicht erst seit dem heurigen Sommer", so der FPÖ-Obmann in einer Aussendung.

Fahrverbote "reichlich spät"

Für Liste Fritz-Klubobfrau Andrea Haselwanter-Schneider kommen die Fahrverbote auf den Bundes- und Landesstraßen "reichlich spät". Und offenbar sei Schwarz-Grün nicht an einer Lösung für alle Tiroler interessiert. Nur so sei es nämlich zu erklären, dass das Wipp- und Stubaital von den Fahrverboten ausgenommen wurde. "Diejenigen, die seit Jahren im Verkehr ersticken, werden bei dieser Lösung ausgespart. Wipptaler und Stubaitaler sind keine Tiroler zweiter Klasse, Herr Landeshauptmann", meinte Haselwanter-Schneider in Richtung Landeschef Günther Platter (ÖVP).

Von der am Mittwoch angekündigten und bereits verordneten Maßnahme sind alle sogenannten "Navi-Ausweicher" betroffen, die im dichten Urlauberverkehr Staus auf der Autobahn umfahren wollen. Die Autobahnabfahrten im Großraum Innsbruck sollen für den gesamten Durchzugsverkehr gesperrt werden.

Die Fahrverbote werden heute, Donnerstag, zwischen 7.00 und 19.00 Uhr erstmals angewandt. Danach soll sie an allen Wochenenden, also immer von Samstag um 7.00 Uhr bis Sonntag, 19.00 Uhr, zwischen 22. Juni und 14. September, gelten. (APA, 20.6.2019)