Ein Polizist nutzte seinen Job aus, um an die Kontaktdaten einer Frau zu gelangen. Dies sorgte nun für die erste DSGVO-Strafe gegen einen Beamten in der Höhe von 1400 Euro.

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1400 Euro DSGVO-Bußgeld muss ein Polizeibeamter in Baden-Württemberg zahlen. Der Beamte hatte durch seine Tätigkeit erlangte personenbezogenen Daten für private Zwecke missbraucht. Der Mann eruierte im Dienst mittels des Kfz-Kennzeichen die Kontaktdaten einer Frau und nahm daraufhin telefonischen Kontakt mit der Geschädigten auf, wie heise.de schreibt. Dies ist ein eindeutiger Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

Nicht der erste Fall

Der Landesdatenschutzbeauftragte Stefan Brink wertete das Bußgeld als angemessen ein und mahnte gleichzeitig, dass auch Mitarbeiter öffentlicher Stellen die geltenden Datenschutzregeln beachten müssen. Mit der Warnung spricht Brink nicht nur den aktuellen Fall in Baden-Württemberg an, sondern auch mehrere Fälle in Mecklenburg-Vorpommern. Auch dort sollen Polizeibeamten ihre Dienststellung ausgenutzt haben, um die Kontaktdaten Minderjähriger herauszufinden. (red, 20.6.2019)