Amazon-Prime-Kunden können bis Sonntag Geld zurückverlangen.

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Bis zum kommenden Sonntag können Amazon-Prime-Kunden Geld von dem Onlineriesen zurückverlangen. Hintergrund ist eine erfolgreiche Verbandsklage der Arbeiterkammer aufgrund rechtswidriger Geschäftspraktiken und Klauseln.

So viel kann zurückverlangt werden

Die Rückforderungen betreffen Preiserhöhungen bei Amazon Prime in den Jahren 2017 und 2018 sowie Gebühren auf Zahlung per Rechnung in Höhe von 1,51 Euro. Für die Preiserhöhungen können pro Jahr 20 Euro zurückverlangt werden. Die rechtswidrig eingehobenen Rechnungsgebühren lassen sich für Käufe ab dem 1. November 2009 zurückfordern.

Da das Rückforderungsformular auf der Kundensupport-Seite von Amazon nicht ganz einfach zu finden ist, hat DER STANDARD eine ausführliche Anleitung veröffentlicht. Das Prozedere ist simpel. Den Betrag können sich betroffene Konsumenten auf das im Kundenkonto hinterlegte Zahlungsmittel oder als Gutschein ausbezahlen lassen.

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Nur in Österreich

Das Geld können allerdings nur Nutzer aus Österreich zurückbekommen. Auch deutsche Kunden hatten sich an Amazon gewandt, wurden allerdings abgewiesen. Der Grund: Es handelt sich um spezielle Klauseln für den österreichischen Markt, welche die Arbeiterkammer eingeklagt hatte. In Deutschland ist die Verbraucherzentrale Bundesverband schon öfter gegen Amazon vorgegangen. Aktuell ist laut den Konsumentenschützern jedoch keine Klage geplant. (br, 25.6.2019)