Salzburg/Wien – Drei Jahre nach Erscheinen des Dokumentarfilmes "Helmut Berger, Actor" hat der prominente Schauspieler den Regisseur des Filmes, Andreas Horvath, auf 50.000 Euro Schadensersatz und Unterlassung der Weiterverbreitung geklagt. Der Schauspieler und der Regisseur saßen sich am Montag bei dem fortgesetzten Zivilprozess am Landesgericht Salzburg gegenüber. Ein Vergleich vor der Richterin scheiterte.

In einem Rollstuhl sitzend erklärte der 75-jährige Schauspieler der Richterin Ursula Mühlfellner, dass der Film ohne seine Zustimmung gedreht worden sei. "Mir gefällt der Film nicht", betonte Berger. "Meine damaligen gesundheitlichen Probleme wurden ausgenützt. Es sind Sachen herausgekommen, die nicht der Wahrheit entsprechen."

Laut Klage sei der einstige Visconti-Star als "selbstzerstörerischer, hemmungsloser und verwahrloster" Mensch dargestellt worden. Szenen des Streifes seien "bloßstellend und herabsetzend". Der Streitwert beträgt 103.000 Euro.

Berger sagte heute zur Richterin, er habe Angst gehabt, dass er wegen der Doku keine Filmangebote mehr bekomme. Er hätte das Recht gehabt, den Film vorab, also vor der Präsentation im September 2015 beim internationalen Filmfestival in Venedig, zu dem er gar nicht eingeladen worden sei, zu sehen und zu sagen, was ihm nicht gefalle. "Als sie bei mir im Büro den Film angesehen haben, hatte ich nicht den Eindruck, dass er Ihnen missfallen hat", sagte die Richterin. "Ich war gespannt, was passiert", antwortete Berger.

Medikamenteneinfluss

Horvaths Anwalt Stephan Kliemstein konterte, dass Berger sehr wohl nach Venedig eingeladen worden sei und er vor den Dreharbeiten – gedreht wurde von Dezember 2013 bis Dezember 2014 – eine Einverständniserklärung unterzeichnet habe, mit der er alle Rechte abgetreten habe. Die Richterin hielt dem Mimen vor, dass es unterschriebene Einverständniserklärungen vom Dezember 2013 in deutscher Sprache und vom Oktober 2014 in englischer Sprache gebe. Die Verfahrenshelferin des Schauspielers gab allerdings zu bedenken, dass Berger damals schwere Medikamente eingenommen habe.

Schließlich sagte der Schauspieler, er stimme nur dann einem Vergleich vor Gericht zu, wenn die Szenen, die bei ihm zu Hause gedreht wurden, herausgeschnitten werden, denn er habe sich in dieser Zeit sehr krank gefühlt. Und auch die Sequenzen über ein privates Fest am Strand von Saint-Tropez (Frankreich) mit Schauspielerin Joan Collins müssten herausgeschnitten werden, erklärte Berger. Die beklagte Partei stimmte dem Entfernen zahlreicher Filmsequenzen nicht zu.

Nun soll in dem Verfahren geklärt werden, ob Berger zum Zeitpunkt der Einverständniserklärung überhaupt geschäftsfähig war. Bevor die Richterin den 75-Jährigen über seinen gesundheitlichen Zustand in den Jahren 2013 und 2014 befragte, wurde die Öffentlichkeit von der Verhandlung ausgeschlossen. Zuvor erklärte seine Verfahrenshelferin noch, Berger sei auch bereit, sich von einem psychiatrischen Sachverständigen untersuchen zu lassen. (APA, 24.6.2019)