Lehrerposten sind begehrt – und werden offenbar in manchen Fällen vorschnell besetzt.

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Viele Lehrer auf Jobsuche hatten schon darauf gewartet, am Dienstag kamen sie endlich, die Informationen über die freien Lehrerstellen an den höheren Schulen der Steiermark. Nur: In einigen Stellenausschreibungen stand bereits ein Wunschkandidat der Schulleitung in der Annonce – zum Unmut der anderen Bewerber, die gewartet hatten, bis das Bewerbungsfenster sich öffnet. Schon tags darauf waren die meisten Wunschkandidaten aus den Anzeigen verschwunden.

Wunschkandidatin bekam Hasspostings

Etwa bei einem Posten an einer AHS: Noch am Dienstag war in der Anzeige auf dem Online-Bewerbungsportal – es wird speziell von Schulen eingesetzt – eine Wunschkandidatin vermerkt, seit Mittwoch steht nur noch, welche Zusatzqualifikationen verlangt werden. Die Schulleitung, die die Ausschreibung für den Posten verfasst hat, sagt dem STANDARD: "Am Mittwochmorgen rief mich die Wunschkandidatin an, weil sie Hasspostings bekommen hatte, also habe ich das rausstreichen lassen."

Screenshot der Seite am Dienstag, als die Wunschkandidaten noch angeführt waren.
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Regulär könnte man sich bis 2. Juli für alle neu ausgeschriebenen Posten bewerben, doch die Schule, die nicht genannt werden möchte, bekam schon seit Oktober hunderte Bewerbungen. Also führte man ein "intensives Auswahlverfahren", an dem Eltern, Schüler und Lehrer beteiligt waren, schon früher durch. Jene Frau, die später Hasspostings bekam, schnitt am besten ab. Die Schulleitung sagt, sie habe deren Namen angeführt, weil das so seitens der Bildungsdirektion verlangt worden sei. Ausgeschrieben werden müsse die Stelle dennoch, der Bund verlange das – er ist es, der die Lehrer nach ihrer Anstellung bezahlt.

Bund: "Gegen das Gesetz"

Der Bund, genauer das Bildungsministerium, ist es auch, der eine Prüfung des Vorfalls ankündigt: "Die Vorgehensweise, dass Stellen schon vor der Ausschreibung besetzt werden, entspricht nicht dem Gesetz", sagt eine Sprecherin. Man werde sich das genauer ansehen und mit der Bildungsdirektion mögliche Maßnahmen diskutieren. "Die Ausschreibung ist dazu gedacht, dass man die geeignete Person findet", sagt die Sprecherin, das gelte für sämtliche Bundeslehrerstellen, die in dem Portal ausgeschrieben werden. Man werde nun prüfen, wo es Fehler gebe, und sich auch das Onlineportal, das seit zwei Jahren für alle Bundesschulen im Einsatz ist, erneut ansehen.

Die Bildungsdirektion Steiermark spricht von einem Fehler, die Namen der Wunschkandidaten hätten niemals öffentlich werden sollen – einige Schulleiter hätten sich bei der Datenübermittlung im Feld geirrt. Außerdem sei ein Wunschkandidat ohnehin nur ein "Vorschlag" der Schulleitung. Allerdings, so heißt es vom Bildungsministerium, liege die letzte Entscheidung, wer einen Lehrerposten bekomme, im Normalfall bei der Schulleitung.

Datenschutz und Schadenersatz

Imelda Görög leitet das BG Graz-Georgigasse, auch in ihrer Ausschreibung war kurzzeitig eine Wunschkandidatin angeführt. Das heiße jedoch noch lange nicht, dass ihr diese auch zugeteilt werden müsse, betont sie. Würden sich bis 2. Juli vielversprechende Kandidaten melden, werden auch sie zum Bewerbungsgespräch eingeladen. "Der Posten ist noch nicht besetzt", betont sie. Der Name sei nun deshalb aus der Ausschreibung gestrichen worden, weil die Veröffentlichung ein Datenschutzproblem sei.

Das ist es vor allem dann, wenn die Veröffentlichung des Namens ein Risiko für den Betroffenen darstellt, sagt Datenschutzexperte Nino Tlapak aus der Rechtsanwaltskanzlei Dorda. Eine ungewollte Veröffentlichung des Namens könnte einerseits negative Auswirkungen auf das berufliche Vorankommen des Bewerbers haben, andererseits aber auch den Marktwert des Bewerbers steigern.

Wolfgang Resch von der Österreichischen Computer-Gesellschaft sieht vor allem dann ein Problem, wenn der Wunschkandidat derzeit noch in einem Dienstverhältnis steht – das könne Konsequenzen habe. "Wenn es hart auf hart kommt, könnte der Geschädigte Anspruch auf Datenschutzschmerzensgeld haben", sagt Resch. Dieses liege in der Regel in der Größenordnung von 2.000 bis 3.000 Euro, "je nachdem, wie heikel die Daten sind und wo sie veröffentlicht werden". Letztlich sei das Sache eines Gerichts. (Gabriele Scherndl, 26.6.2019)