Sie haben am 7. Dezember 2017 auf Ihrer unter https://derstandard.at/2000069834644/Kircher-Blok-67-war-eines-der-Top-Projekte erreichbaren Website einen Artikel mit der Überschrift "Kircher: "Blok 67" war eines der Top-Projekte" veröffentlicht. Darin berichten Sie über ein Strafverfahren wegen Untreue gemäß § 153 des Strafgesetzbuches ("Hypo-Prozess zu den Fällen ,Hilltop' und ,Blok 67‘"), in dem neben anderen Mag. Hermann Gabriel angeklagt war.

Mit Urteil des Landesgerichts Klagenfurt als Schöffengericht vom 1. Februar 2018 (AZ 73 Hv 59/17i) wurde Mag. Hermann Gabriel von der Anklage zur Gänze freigesprochen. Die gegen dieses Urteil erhobene Nichtigkeitsbeschwerde der Staatsanwaltschaft wurde mit Beschluss des Obersten Gerichtshofs vom 10. April 2019 (AZ 15 0s 158/18a) zurückgewiesen, womit der Freispruch rechtskräftig ist.