Innsbruck – Nach den Unregelmäßigkeiten bei der Bundespräsidentenstichwahl im Mai 2016 müssen sich kommenden Montag am Landesgericht Innsbruck der Wahlleiter der Bezirkswahlbehörde Innsbruck-Land und dessen Stellvertreter wegen Amtsmissbrauchs verantworten. Sie sollen in Abwesenheit der übrigen Wahlbeisitzer die Briefwahlkarten geöffnet, ausgezählt und ausgewertet haben.

Zur Verdeckung ihrer Vorgehensweise sollen sie schließlich in eine Niederschrift fälschlich bestätigt haben, dass alle darin angeführten Mitglieder der Bezirkswahlbehörde beim Öffnen, Auszählen und Auswerten der Briefwahlkarten anwesend waren, hieß es seitens der Korruptionsstaatsanwaltschaft. Die Verfahren gegen die Wahlbeisitzer wegen des Vorwurfs der falschen Beurkundung und Beglaubigung im Amt , sowie wegen Amtsmissbrauchs waren eingestellt worden.

Zuletzt hatte es in Tirol in Sachen Bundespräsidentenwahl zwei Freisprüche gegeben. Der Kitzbüheler Bezirkshauptmann wurde vom Vorwurf der falschen Beurkundung und Beglaubigung im Amt freigesprochen. Dasselbe Urteil erging für den stellvertretenden Wahlleiter der Bezirkswahlbehörde Landeck. (APA, 27.6.2019)