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Aus dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg könnte Polen bald neues Ungemach drohen.

Foto: Reuters / François Lenoir

Der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof (EuGH), Evgeni Tanchev, bezweifelt die Rechtmäßigkeit der neu eingerichteten Disziplinarkammer am Obersten Gericht in Polen. Sie erfülle "die Anforderungen der richterlichen Unabhängigkeit" nicht. Tanchev kritisiert in diesem Zusammenhang auch Gesetze, die die Zusammensetzung des Landesjustizrats regeln. Das Oberste Gericht in Warschau hatte sich im vergangenen Herbst an den EuGH gewendet, weil es die Gewaltenteilung bedroht sah.

Für die nationalkonservative PiS-Regierung ist Tanchevs Stellungnahme ein harter Schlag: Die Disziplinarkammer und die neuen Regeln für den Nationalen Justizrat sind Hauptbausteine einer Justizreform, die die Regierung seit 2016 verfolgt. Zwar wird der EuGH sein Urteil erst in einigen Wochen fällen und ist dabei nicht an die Schlussanträge gebunden. Meistens folgt der Gerichtshof aber der Meinung seines Generalanwalts.

Vorwurf der Politisierung

Ausschlaggebend für Tanchevs Kritik war unter anderem die Besetzung des Landesjustizrats. Bis zu einer Gesetzesänderung im Dezember 2017 hatte die Selbstverwaltung der Richter die Mitglieder des Organs gewählt. Heute bestimmt die parlamentarische Mehrheit über seine Zusammensetzung. Die nationalkonservative Regierungspartei PiS übt somit großen Einfluss aus, PiS-Abgeordnete ersetzten bisherige Mitglieder des Landesjustizrats durch eigene Kandidaten. "Die Zusammensetzung des Landesjustizrats wird vordergründig von Organen der Legislative und Exekutive bestimmt", erklärt Tanchev in seinen Schlussanträgen.

Eigentlich sollte der Landesjustizrat die Unabhängigkeit der Justiz wahren. Er spielt eine wichtige Rolle bei der Auswahl neuer Richter. Seine Mitglieder schlagen Kandidaten vor, die der Präsident nominiert – auch für die neu eingerichtete Disziplinarkammer am Obersten Gericht. "Wir sehen, dass die Richter der Disziplinarkammer sehr wohl politisch sind", sagt Piotr Bogdanowicz, Experte für EU-Recht an der Universität Warschau. "Viele von ihnen waren zuvor Staatsanwälte."

Chaos befürchtet

Die Schlussanträge des Generalanwalts bauen auf einem Urteil des EuGH vom Montag auf. Darin hatte der EuGH entschieden, dass Polens Zwangspensionierung von Richtern gegen EU-Recht verstößt. "Der EuGH deutete am Montag an, dass der Justizrat ein objektiver und unabhängiger Körper sein sollte", sagt Maciej Taborowski, stellvertretender Bürgerrechtsbeauftragter und Experte für EU-Recht. "Der Generalanwalt führt diesen Gedanken aus." Das EuGH-Urteil beträfe alle EU-Länder. Sie müssten prüfen, ob ihre Justizräte unabhängig sind.

Es ist noch unklar, wie der EuGH urteilen und was das Urteil für Polen bedeuten wird. Die Entscheidungskompetenz des EuGH in Sachen Landesjustizrat wurde zuletzt in Polen massiv angezweifelt. Dies könnte auch Auswirkungen auf viele Bürger haben, so Taborowski: Monatelang könnte unklar bleiben, an welche Gerichte sie sich wenden können und welche Urteile rechtskräftig sind. EU-Experte Bogdanowicz meint, die Folgen könnten potenziell sehr weit reichen: "Ich schließe nicht aus, dass Entscheidungen, die der Landesjustizrat getroffen hat, zurückgenommen werden müssen."

Momentan liegen dem Gerichtshof zwölf Anfragen polnischer Gerichte vor, die mit möglichen Verletzungen der Unabhängigkeit der Justiz zusammenhängen. (Olivia Kortas, 27.6.2019)