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Manaforts Verteidiger erklärten am Donnerstag, das Verfahren in New York sei nicht rechtens, weil die Justiz im US-Staat Virginia bereits die selben Anschuldigungen gegen ihren Mandanten gerichtet habe.

Foto: APA/AFP/GETTY IMAGES/Yana Paskov

New York – Der bereits inhaftierte Ex-Wahlkampfchef von US-Präsident Donald Trump, Paul Manafort, hat in einem neuen Verfahren gegen sich auf nicht schuldig plädiert. Der 70-Jährige, der am Donnerstag in Handschellen in ein New Yorker Gericht geführt wurde, wies die 16 Anklagepunkte, darunter Fälschung von Geschäftsunterlagen und Darlehensbetrug, zurück.

Die Anklagebehörde des US-Staates New York hatte die Klage gegen Manafort vor knapp vier Monaten genau an dem Tag eingebracht, an dem er von einem Bundesgericht in Washington im Zusammenhang mit seiner früheren Lobbyistenarbeit für russlandfreundliche Politiker in der Ukraine zu siebeneinhalb Jahren Haft verurteilt worden war. Die Haftstrafe hat Manafort bereits angetreten.

Trump könnte seinen früheren Wahlkampfleiter im Fall des Bundesgerichtsurteils begnadigen. Im Fall einer Verurteilung Manaforts vor dem New Yorker Gericht hätte der US-Präsident diese Möglichkeit allerdings nicht.

Lobbyistenarbeit für ukrainische Politiker

Manaforts Verteidiger erklärten am Donnerstag, das Verfahren in New York sei nicht rechtens, weil die Justiz im US-Staat Virginia bereits die selben Anschuldigungen gegen ihren Mandanten gerichtet habe und ein Angeklagter nicht zwei Mal für die selben Taten verurteilt werden könne. Die nächste Anhörung in dem New Yorker Verfahren wurde auf den 9. Oktober angesetzt.

Manafort war einer der ersten Beschuldigten, die im Zusammenhang mit der Untersuchung von Sonderermittler Robert Mueller zur Einmischung Russlands in den Präsidentschaftswahlkampf 2016 angeklagt wurde. Doch angeklagt und verurteilt wurde Manafort nicht wegen seiner Tätigkeit für Trump – sondern unter anderem deshalb, weil er seine Lobbyistenarbeit für ukrainische Politiker und die daraus sprudelnden Millioneneinnahmen vor den US-Behörden verborgen hatte. (APA, AFP, 28.6.2019)