Die Packerl von Amazon rollen derweil weiter.

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Nach einer Verbandsklage durch die Arbeiterkammer wegen rechtswidriger Klauseln und Geschäftspraktiken bekommen Kunden von "Amazon Prime" Preiserhöhungen auf Verlangen zurück. Ebenfalls rückerstattet wird die zu Unrecht eingehobene Rechnungsgebühr von 1,51 Euro. Geschenkgutscheine und Geschenkkarten sind nunmehr zehn Jahre gültig. Betroffene Kunden können ihre Ansprüche bis allerdings nur bis zum 30. Juni 2019 geltend machen. Sonntag, ist also der letzte Tage dafür.

Da das Rückforderungsformular auf der Kundensupport-Seite von Amazon nicht ganz einfach zu finden ist, hat DER STANDARD eine ausführliche Anleitung veröffentlicht. Das Prozedere ist simpel. Den Betrag können sich betroffene Konsumenten auf das im Kundenkonto hinterlegte Zahlungsmittel oder als Gutschein ausbezahlen lassen.

Die Anleitung finden Sie hier.
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Die AK hatte erfolgreich eine Verbandsklage gegen Amazon wegen zehn rechtswidriger Klauseln sowie zwei Geschäftspraktiken geführt und dann mit Amazon über die Umsetzung der Urteile verhandelt. Amazon hatte den Preis für das Prime-Angebot ab Februar 2017 von 49 auf 69 Euro (beim Studententarif von 24 auf 34 Euro) erhöht. Diese Preiserhöhungen erhalten die Kunden jetzt von Amazon auf Verlangen zurück. Bei einer Mitgliedschaft für zwei Jahre beträgt die Rückerstattung in Summe 40 Euro (beim Studententarif 20 Euro).

Geschenkgutscheine und Geschenkkarten, die vor dem 1. Juli 2014 ausgestellt wurden, waren ursprünglich nur drei Jahre lang gültig, jetzt wurde die Gültigkeit auf zehn Jahre verlängert. (red, 28.6. 2019)