SPÖ, FPÖ und Liste Jetzt sind sich einig: Ausländische Spenden wird es in Hinkunft gar nicht mehr geben dürfen.

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Wien – Die Mehrheit im Nationalrat für eine Reform des Parteiengesetzes steht. FPÖ, SPÖ und Liste Jetzt haben sich am Sonntag auf einen gemeinsamen Antrag geeinigt, wurde vonseiten der Verhandlungspartner berichtet. Zum einen werden Einzelspenden von über 7.500 Euro pro Jahr untersagt. Zum anderen darf keine Partei pro Kalenderjahr mehr als 750.000 Euro an Spenden insgesamt lukrieren.

Auf Überschreitungen der Wahlkampfkostenobergrenze stehen massive Strafen. Diese können bis zu 150 Prozent der illegal erhaltenen Summe betragen. Ebenfalls abgestellt soll der Missbrauch durch sogenannte Personenkomitees werden. Diese müssen sich künftig beim Unabhängigen Parteientransparenzsenat registrieren lassen, ihre Aufwendungen werden in die Wahlkampfkostenobergrenze von sieben Millionen Euro eingerechnet.

Der Parteibegriff wird dahingehend präzisiert, dass nicht nur regionale Unterorganisationen wie Landesgruppen darunter subsumierbar sind, sondern auch überregionale Teilorganisationen. Ausländische Spenden wird es in Hinkunft gar nicht mehr geben dürfen, Barspenden und anonyme nur mehr im Ausmaß von 500 Euro.

Neues Monitoringsystem

Mehr Einsichtsrechte für den Rechnungshof, wie sie etwa die Neos verlangt hatten, sieht die Reform des Parteiengesetzes allerdings nicht vor. Dafür sind Spenden über 2.500 Euro pro Kalenderjahr diesem unverzüglich zu melden, der die Spendenhöhe und den Spender ebenso unverzüglich zu veröffentlichen hat. Beim Unabhängigen Parteien-Transparenz-Senat im Kanzleramt wird ein Monitoringsystem eingerichtet, das die Wahlkampfkosten einer Partei nach Plausibilitätskriterien beurteilt. Dieser muss drei Sachverständige aus den Bereichen Transparenz-und Kampagnenforschung, dem Medienwesen sowie aus dem Kreis von Wirtschaftsprüfern bestellen, die die Wahlkämpfe in einem Gutachten hinsichtlich Einhaltung der Beschränkung der Wahlwerbungsausgaben beurteilen. Veröffentlicht wird dieses Gutachten frühestens sechs Monate nach der Wahl.

Auch Änderung bei der Klubförderung

Nicht nur das Parteiengesetz wird geändert, sondern auch die Klubförderung, in diesem Fall aber nur mit den Stimmen von SPÖ und FPÖ. So wird die Summe der Fördermittel um bis zu drei Prozent zu erhöht, wenn der Anteil der Frauen in einer Fraktion über 40 Prozent liegt. Dies entspricht nicht dem Wunsch der ÖVP, die sich Sanktionen für Klubs gewünscht hatte, die diesen Anteil nicht zustande bringen. Durch die Einigung vor der Juli-Sitzung des Nationalrats gelten die neuen Regeln bereits für die kommende Wahl im Herbst.

Am Montag tagt der eigens für dieses Thema eingerichtete Unterausschuss, gleich danach der zuständige Verfassungsausschuss. Die Bestimmungen sollen bereits ab 9. Juli gelten. Treffen dürften die neuen Regeln insbesondere jene Parteien, die diesen nicht zugestimmt haben, also ÖVP und Neos. Denn diese haben in den vergangenen Jahren die meisten Großspenden erhalten. Keine Obergrenzen gibt es auch künftig allerdings für Sponsorings und für Inserate in Parteizeitungen.

Erleichterungen bei den Spendenbegrenzungen gibt es für neue Parteien, die bisher keine Parteienförderung erhalten haben. Für diese gilt im ersten Jahr ihres Antretens nicht die jährliche Obergrenze von 750.000 Euro, sondern das Doppelte. Die Obergrenze für Einzelspenden darf von neuen Listen um das Fünffache überschritten werden. Eine solche "Anschubfinanzierung" hatte die Liste Jetzt gefordert.

FPÖ sieht "Kulturwende"

SPÖ-Klubobmann Jörg Leichtfried sieht in einer Stellungnahme eine "ausgezeichnete Grundlage für eine saubere Parteienfinanzierung" und: "Ich lade alle anderen Parteien, die an sauberer, nicht gekaufter Politik interessiert sind, sich diesem Vorschlag anzuschließen." Dadurch werde ausgeschlossen, "dass Großspender mit Millionenbeträgen Einfluss auf die Politik nehmen können".

Für FPÖ-Klubobmann Norbert Hofer kommt es mit dem vorliegenden Entwurf zu einer "Kulturwende im politischen System Österreichs". Mit dem Beschluss werde sichergestellt, dass Spenden zwar weiterhin möglich sind, aber sich niemand durch Großspenden Einfluss in einer Partei erkaufen kann. "Hinkünftig wird es vermögenden Personen und Unternehmen nicht mehr möglich sein, politische Parteien anzufüttern oder gar zu kaufen", so Hofer.

Wolfgang Zinggl, Klubchef von Jetzt, bedauert zwar, dass es nicht möglich gewesen sei, die von ihm geforderten Einsichtsrechte des Rechnungshofs durchzusetzen. Ungeachtet dessen sei der Gesetzesentwurf aber ein wichtiger Schritt. Jede Partei werde sich nun ordentlich überlegen, die Wahlkampfkosten zu überschreiten, sprach er die schärferen Sanktionsmöglichkeiten dahin gehend an.

In der ÖVP reagiert man erbost. Au Sicht der ÖVP ist die Einigung eine Farce. Der Entwurf sehe weder eine Verringerung der Parteienförderung, noch ein Aus für "Umgehungsvereine" vor. Generalsekretär Karl Nehammer: "Die drei Parteien helfen sich gegenseitig dabei, weiterhin Gelder und Wahlkampfausgaben in Vereinen zu verstecken." (APA, 30.2019)