Die Demonstration des Bündnisses "Linz gegen rechts" im Oktober 2016.

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Linz – Sozialistische Jugend (SJ) OÖ und Kommunistische Jugend Österreich (KJÖ) berufen gegen ein Urteil des Bezirksgerichts Linz, wonach sie über 23.000 Euro zahlen sollen, weil bei einer von ihnen veranstalteten Demonstration gegen den rechten Kongress "Verteidiger Europas" 2016 in Linz Farbbeutel auf ein Gasthaus und das Palais Kaufmännischer Verein geschleudert wurden.

Das Bündnis "Linz gegen rechts" hatte am 29. Oktober 2016 eine Demo gegen den rechten Kongress, der in den Redoutensälen des Landes abgehalten wurde, veranstaltet. Zu dem Bündnis gehören zahlreiche Organisationen. Weil die SJ OÖ und die KJÖ aber die Kundgebung angemeldet hatten, sah das Gericht die beiden als Organisatoren an. Es sprach den Klägern in erster Instanz Schadenersatz (14.400 Euro) zu, inklusive Prozesskosten sollen die beiden Jugendorganisation eine Summe von 23.263,45 Euro zahlen. "SJ OÖ und KJÖ werden dieses Urteil nicht akzeptieren und gehen in Berufung!", kündigten sie in einer Presseaussendung am Montag an.

Veranstalter sehen Angriff auf Demokratie

Die Farbbeutel waren laut Urteil aus einem "schwarz-weißen Block" (nach dem zweifärbigen Outfit der Gruppe, Anm.) von rund 150 Leuten geschleudert worden. Die Identitäten der Demonstranten sind nicht bekannt. Der Wirt und Palais Kaufmännischer Verein haben daher die Demo-Anmelder auf Schadenersatz geklagt.

"Wenn wir unsere Meinung nicht mehr auf die Straße tragen können, ohne Gefahr zu laufen, für schlichtweg alles zur Verantwortung gezogen zu werden – noch dazu egal, ob man als AnmelderIn korrekt gehandelt hat oder nicht –, steuern wir auf düstere Zeiten zu. Es ist ein Angriff auf antifaschistische Arbeit und es ist vor allem ein Angriff auf die Demokratie", sah Nina Andree, Landesvorsitzende der SJ Oberösterreich, das Versammlungsrecht in Gefahr.

Anwälte erwarten Aufhebung

Die Rechtsanwälte der Kommunistischen Jugend Österreichs arbeiten gerade an der Berufung des Urteils. "Eine Haftung des Anmelders bzw. Leiters einer Demonstration für sämtliche Schäden, die von Teilnehmern der Demonstration verursacht wurden, ist gesetzlich nicht vorgesehen und wäre auch mit dem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Versammlungsfreiheit nicht vereinbar", schickten sie voraus. Der Anwalt der SJ sah im vorliegenden Urteil einen schlecht begründeten Eingriff in das Grundrecht auf Demonstrationsfreiheit.

Letztlich werde das Urteil schon deswegen aufzuheben sein, da das Erstgericht ohne erkennbare Rechtfertigung zwischen den Anmeldern der Demonstration einerseits und den Demonstrationsleitern andererseits nicht differenziere. Das Urteil werde nach Einschätzung der Anwälte vor dem Landesgericht Linz nicht halten. Andernfalls werde der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte darüber zu entscheiden haben, ob im Umweg über eine Schadenersatzhaftung für das Verhalten Dritter das Demonstrationsrecht beschnitten werden dürfe. (APA, 1.7.2019)