Brüssel – Ein wichtiger EU-Gutachter hat empfohlen, den Titel des Films "Fack Ju Göhte" als Marke zuzulassen. Es sei nicht erwiesen, dass die Bezeichnung beleidigend und vulgär sei, erklärte der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof (EuGH), Michal Bobek, am Dienstag in Luxemburg (Rechtssache C-240/18 P).

Das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) und das EU-Gericht hatten die Eintragung der Marke abgelehnt, da der Titel die guten Sitten verletze. Er sei vulgär, anstößig und geschmacklos, könne EU-Bürger schockieren und beleidige außerdem posthum Johann Wolfgang von Goethe, hatte das Amt 2015 argumentiert, als Constantin Film "Fack Ju Göhte" als europäische Marke hatte schützen wollen. Das EU-Gericht, die untergeordnete Kammer des EuGH, hatte die Entscheidung Anfang 2018 bestätigt. Constantin Film war daraufhin vor den EuGH gezogen.

Kein verstoß gegen gute Sitten

Der Generalanwalt schlägt nun vor, die vorherigen Entscheidungen aufzuheben. Der Titel könne nicht isoliert von seiner allgemeineren Wahrnehmung in der Gesellschaft und seinem Kontext beurteilt werden. Das Goethe-Institut habe den Film etwa in sein Lehrprogramm aufgenommen, er sei nicht umstritten gewesen. Das seien Indizien dafür, dass der Filmname nicht gegen die guten Sitten verstoße.

Constantin Film

Außerdem habe das Amt nicht angemessen begründet, warum es den Filmtitel "Die Wanderhure" zugelassen habe, "Fack ju Göhte" aber nicht. Die Empfehlung des Generalanwalts ist für die Richter nicht bindend. In vielen Fällen richten sie sich aber danach. Ein Urteil dürfte in den kommenden Monaten fallen. (APA, 2.7.2019)