Mit Anfang November kommt das Rauchverbot in der Gastronomie. Nachtlokalbesitzer befürchten deswegen zahlreiche Anzeigen durch Anrainer, weil Gäste dann vor den Lokalen rauchen und der Lärmpegel hoch ist. Sie wollen vor den Verfassungsgerichtshof ziehen.

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Wien – Rund 700 Nachtlokale – von der Dorfdisco über Bars bis zu großen Clubs – wollen rechtlich gegen das Rauchverbot vorgehen. Sie haben sich zu einer Initiative zusammengetan, Anwalt Florian Berl vertritt sie und bereitet bereits seit letzter Woche eine Verfassungsklage vor. "Wir wussten ja schon, dass das Verbot kommt", sagt Stefan Ratzenberger, der die Kommunikation für die Gruppe übernommen hat. "Es ist ein nicht zu Ende gedachtes Gesetz, und deswegen werden wir dagegen vorgehen."

Vergessener Anrainerschutz

Zu den Initiatoren des Zusammenschlusses gehören der Betreiber des Wiener Praterdome, des Bollwerks und anderer sehr großen Clubs. Mittlerweile seien aber auch viele kleine Betriebe mit an Bord. Den Nachtlokalen gehe es dabei aber nicht darum, den Nichtraucherschutz in Zweifel zu ziehen. "Jugendschutz und Nichtraucherschutz wird in den Betrieben ja jetzt schon eingehalten, und das ist gut so. Aber an den Anrainerschutz wurde nun offenbar nicht gedacht", beschreibt Ratzenberger jenen Aspekt, der für die Klage ausschlaggebend sein wird.

25.000 Menschen in Wien nächtens auf der Straße

"Lokale haben teure Einrichtung für separate Bereiche, aber nun sagt der Gesetzgeber, man soll die Leute auf die Straße schicken. Das wird zu Problemen führen", sagt Ratzenberger. Für Wien gebe es etwa Berechnungen, wonach 25.000 Leute pro Nacht draußen stehen würden. "Es gehen ja nicht nur die Raucher hinaus, die Nichtraucher begleiten sie ja." Betriebe hätten mit Anzeigen zu rechnen.

Am Freitag wird der Anwalt der Initiative Details der Klage präsentieren. Diese will auch die Wirtschaftskammer abwarten. Man könne sich aber vorstellen, sich zu beteiligen, sagt Michael Hardt vom Fachverband für Gastronomie.

Shishabars: eigene Klage, unklare Zahlen

Auch das Aus für Shishabars spreche für die Unausgegorenheit des Verbotes, meint Ratzenberger. Da diese Betriebe aber eine völlig andere Problemlage hätten, sind sie nicht Teil der Initiative. Allgemein gehe er von Nachbesserungen des Gesetzes aus. Man biete sich dafür als seriöser Gesprächspartner an.

Auch der Obmann des Shishaverbands kündigte wie berichtet eine Verfassungsklage an. Unklar ist, wie viele von dem Verbot betroffen wären. Nachdem die Wirtschaftskammer zunächst von 500 Betrieben und 10.000 Beschäftigten sprach, ruderte Hardt im Gespräch mit dem STANDARD zurück. Die Zahl sei tatsächlich etwas hoch. Betriebe seien nicht extra als Shishabars registriert, sondern scheinen als Bars oder Cafés auf, deswegen gebe es nur diese Schätzung, die von einem Shishaverband übernommen wurde. (lhag, 3.7.2019)