Mit der WGG-Novelle soll Spekulation verhindert werden.

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Nach Regierungskrise, Koalitions-Aus und Neuwahlbeschluss war es kurz nicht mehr ganz fix – am Mittwoch wurde die von ÖVP und FPÖ als Initiativantrag eingebrachte Novelle des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes (WGG) mit Stimmen von ÖVP, FPÖ und Neos doch noch beschlossen.

Damit soll die Eigentumsbildung erleichtert werden. Mietern sollen ihre Wohnung mit Mietkaufoption künftig schon nach fünf Jahren – anstatt wie bisher erst nach zehn Jahren – erwerben können. Mieter können außerdem innerhalb von 15 Jahren drei Anträge auf den Kauf der Wohnung stellen, bisher war nur ein Antrag möglich.

4.000 Verkäufe im Jahr

Zur Einordnung: Von gemeinnützigen Bauvereinigungen wurden zwischen 2013 und 2017 im Schnitt jährlich 4.000 Mietwohnungen mit Kaufoption an Mieter übereignet, hieß es am Mittwoch vonseiten des Österreichischen Verbands gemeinnütziger Bauvereinigungen. Insgesamt waren es seit 2004 33.000 Wohnungen.

Wird eine solche Wohnung von den neuen Eigentümern dann weitervermietet, gilt 15 Jahre lang der Richtwert des betreffenden Bundeslandes, um Spekulation zu verhindern. Außerdem wird die gewerbsmäßige touristische Kurzzeitvermietung im geförderten Wohnbau verboten.

SPÖ befürchtet Mieterhöhungen

Kritik kam von der SPÖ, die insgesamt sieben Abänderungsanträge einbrachte. Für besonders heftigen Widerstand sorgte, wie berichtet, dass die Mieten künftig für ausfinanzierte Genossenschaftswohnungen unter bestimmten Voraussetzungen noch länger auf dem bestehenden Niveau bleiben können – und nicht, wie bisher, deutlich sinken müssen.

Die SPÖ sieht darin eine massive Belastung für die Mittelschicht. 450.000 Wohnungen seien betroffen, heißt es in einer Aussendung, durchschnittliche Mieterhöhungen von 2.000 bis 3.000 Euro im Jahr seien für betroffene Mieter zu befürchten. (red, 3.7.2019)