Die Entlastung muss beim Finanzamt via Veranlagung beantragt werden.

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Kleinverdiener müssen sich bei der versprochenen Entlastung gedulden. Im nun auch ausformulierten Antrag von ÖVP und FPÖ wird die Senkung der Sozialversicherungsbeiträge im unteren Einkommensbereich nämlich erst für 2021 in Aussicht gestellt. In Regierungszeiten hatte die Koalition versprochen, den SV-Bonus für Geringverdiener schon 2020 wirksam werden zu lassen. Was für Kritik sorgt: Selbstständige und Bauern profitieren sehr wohl schon im kommenden Jahr von der Reduktion der Beiträge.

Grund für die Verzögerung ist die Verpflichtung, die Entlastung über die Veranlagung umzusetzen. Auch wenn das entsprechende Gesetz ab 2020 gilt, wirkt es sich somit erst 2021 in den Geldbörsen aus. Dafür werden 740 Millionen Euro für die Arbeitnehmer lockergemacht. Die Änderung bringt Arbeitnehmern bis zu 300 Euro im Jahr, Pensionisten bis zu 200 Euro. Die Abgabensenkung wirkt bis zu einer Grenze von einem Jahreseinkommen in Höhe von 21.500 Euro und wird über der Steuerfreigrenze in Form von Zuschlägen zu Absetzbeträgen realisiert.

"Diskriminierung"

Die Arbeiterkammer ist einigermaßen erstaunt über die Verschiebung und erinnert die Ex-Regierung an ihr Versprechen, wonach der erste Schritt der Steuerreform 2020 wirksam werde. AK-Steuerexperte Dominik Bernhofer spricht von einer Diskriminierung, weil die Selbstständigen die Beitragssenkung schon ein Jahr vorher spüren, da hier die Entlastung über niedrigere Krankenversicherungsbeiträge erfolgt. Die Kammer urgiert, die Regelung noch abzuändern.

Was die AK zusätzlich ärgert. Bei Selbstständigen und Bauern ist die Senkung der Krankenversicherungsbeiträge nicht auf niedrige Einkommen begrenzt, sondern es kommt zu einer allgemeinen Reduktion der Krankenversicherungsbeiträge von 7,65 auf 6,8 Prozent. Dadurch würden auch Gutsbesitzer und Großunternehmer entlastet, mein die Interessenvertretung. Angesichts der jetzt schon hohen Bundeszuschüsse für die Krankenversicherung – insbesondere der Bauern – sei dieser Schritt, der weitere 100 Millionen Euro kostet, unverständlich, sagt Bernhofer.

Davor hatte es schon Kritik an den Plänen gegeben, weil die Entlastung Teilzeitbeschäftigung fördern könnte. Denn unterhalb des Mindestlohns gibt es wenig Vollzeitjobs. Folglich wäre die Entlastung der Teilzeit eine Motivation, die reduzierten Arbeitsstunden beizubehalten. (Andreas Schnauder, 4.7.2019)