Der Verfassungsgerichtshof hat in einer Demokratie eine wichtige Kontrollfunktion. Er wacht darüber, dass Gesetze niemanden diskriminieren, unsachlich benachteiligen oder sonst wie in Grundrechte eingreifen. Aber die Richter sind nicht dazu da, anstelle des Parlaments politische Entscheidungen zu treffen.

Shishabar-Betreiber sehen sich durch das Rauchverbot in der Gastronomie ihrer Existenzgrundlage beraubt.
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Deshalb war es nachvollziehbar, dass das Höchstgericht der Klage Wiens gegen die Aufhebung des Rauchverbots in der Gastronomie nicht stattgegeben hat. Die damalige türkis-blaue Entscheidung war gesundheitspolitisch falsch, aber kein Verfassungsbruch. Dank der Kehrtwende der ÖVP steht das Rauchverbot auf politisch soliderem Boden.

Das Gleiche gilt für die neue Verfassungsklage gegen das Rauchverbot. Ja, es kann bei manchen Nachtclubs mit Anrainern Probleme geben, aber das lässt sich ohne Verfassungsrichter lösen. Diese greifen oft bei kurzfristigen Änderungen ein, auf die sich Betroffene nicht rechtzeitig vorbereiten konnten. Aber das Rauchverbot ist seit 2015 beschlossen und wurde von der letzten Regierung nur ausgesetzt. Selbst ohne Ibiza hat jeder Gastronom damit rechnen können, dass es irgendwann kommt.

Die beste Chance hat die Klage der Shishalokale, die keinem anderen Zweck als dem Rauchen dienen. Müssten sie alle schließen, könnte dies die Erwerbsfreiheit verletzen. Aber hier sollte der Gesetzgeber nachbessern, damit die Höchstrichter erst gar nicht einschreiten müssen. (Eric Frey, 4.7.2019)