Schladming zieht die Notbremse. Verbotstafeln machen Hundebesitzer darauf aufmerksam, dass sie nicht mehr weiterwandern dürfen.

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Schladming – In Schladming sind zwei Wanderwege auf Almen für Hunde gesperrt worden, weitere Verbote könnten folgen. Damit wollen sich die Bauern nach dem Kuh-Urteil von Tirol nun schützen, berichtete die "Kleine Zeitung" am Donnerstag. "Es ist ein Schuss vor den Bug, vielleicht ändert sich etwas", erklärte der zuständige Tourismuschef Hansjörg Stocker.

Die Wanderwege zum Duisitzkarsee und zur Keinprechthütte sind nun für Vierbeiner gesperrt. Verbotstafeln machen die Besitzer der Tiere darauf aufmerksam, dass für sie hier Schluss ist. Das Gebiet gehört sieben Besitzern, sechs davon waren sich in dieser Frage völlig einig, betonte Stocker. Das gesperrte Gebiet umfasst rund fünf Quadratkilometer von insgesamt 200 Quadratkilometern Wanderareal. "Es sind keine öffentlichen Wege, sondern rein private", erklärte der Tourismuschef.

Neue Haftungsregeln

In den vergangenen Jahren habe es immer wieder Zwischenfälle gegeben, so wurden drei Schafe laut Stocker von Hunden in den Giglachsee getrieben und ertranken. "Das Problem sind nicht die Hunde, sondern die Besitzer. Wenn die rechtliche Seite geklärt ist, wird es wieder Gespräche geben." Die Grundbesitzer seien allesamt "keine Hundehasser, einige haben selbst einen Hund, aber den nehmen sie nicht auf die Alm mit".

Der Nationalrat hat am Dienstag neue Haftungsregeln für Almen beschlossen und Verhaltensmaßregeln für Wanderer mit Hunden ausgegeben. Darin heißt es unter anderem, dass die Begegnung von Mutterkühen und Hunden vermieden werden sollte. Weiters sollten Hunde an kurzer Leine geführt werden, bei einem Angriff sollte man sie aber sofort frei laufen lassen. Wanderwege sollten nicht verlassen und alle Tore wieder geschlossen werden. Außerdem wird geraten, bei Blockierung durch Weidevieh einen größeren Umweg zu machen.

Praktikable Almwirtschaft

Unterschiedlich wird in anderen Bundesländern auf die aktuelle Rechtslage und die damit verbundene Rechtsunsicherheit – das Tiroler Kuh-Urteil ist nicht rechtskräftig – reagiert. In Vorarlberg würden Sperren von Wanderwegen für Hunde durchaus immer wieder angesprochen, erklärte Martin Rusch vom Fachbereich Alpwirtschaft und Elementarschäden im Amt der Vorarlberger Landesregierung. Man wolle in Zusammenarbeit mit der Landwirtschaftskammer und dem Tourismus aber zunächst auf Aufklärung und Information der Wanderer setzen.

"Wir wollen eine praktikable Alpwirtschaft erhalten, die Alpen sollen aber auch für Erholungssuchende da sein", betonte Rusch. Mit Leinenzwangtafeln und Aushängen an Wanderausgangspunkten zum richtigen Verhalten, Informationen in Hundeschulen und der Hundehalter über die Gemeinden bemühe man sich, alle zu erreichen. Allerdings werde der endgültige Ausgang des Gerichtsverfahrens zur Tiroler Kuh-Attacke genauestens verfolgt. Danach werde sich das weitere Vorgehen richten.

Verbot prüfen

Bereits im April hatte das Land Vorarlberg für Tierhalter einen Versicherungsschutz gegenüber Dritten eingerichtet. Damit wurde insbesondere das Haftpflichtrisiko der Tierhalter für die rund 40.000 Weidetiere auf den Vorarlberger Alpen gedeckt.

In Oberösterreich hat man sich dagegen darauf festgelegt, dass kein – wie noch im April angedacht – generelles Hundeverbot auf Almen eingeführt wird. Nach dem Schadenersatzurteil wegen einer tödlichen Kuh-Attacke in Tirol hatte Agrarlandesrat Max Hiegelsberger (ÖVP) zunächst erklärt, ein Verbot zu prüfen. Doch es sei weder rechtlich umsetzbar noch im Sinne eines guten Miteinanders, begründete Tourismuslandesrat Markus Achleitner (ÖVP) im Juni den Verzicht.

Optimistisch

Auch in Salzburg ist ein generelles Hundeverbot auf Almen kein Thema, berichtete Salzburgs oberster Tourismuswerber Leo Bauernberger am Donnerstag. "Im ganzen Land wurden Beschilderungen angebracht, und es ist eine intensive Gästeinformation erfolgt", sagte der Geschäftsführer der Salzburger-Land-Tourismusgesellschaft.

Zudem habe das Land nun eine Versicherung für all jene Fälle abgeschlossen, bei denen bestehende Versicherungen nicht mehr greifen, damit die Almbauern aus der Haftung seien. "Das haben wir seit 27 Jahren im Bereich des Mountainbikens, und es funktioniert sehr gut", so Bauernberger. "Wir sehen dem Almsommer also sehr optimistisch entgegen, die Lage hat sich entspannt."

In Niederösterreich sind ebenfalls keine Maßnahmen vorgesehen, die Wanderer in Begleitung ihrer vierbeinigen Lieblinge einschränken. Die Landwirtschaftskammer plane nichts Derartiges, sagte eine Sprecherin auf Anfrage. Auch von Grundbesitzern und -eigentümern sei hinsichtlich eines Hundeverbots aktuell nichts bekannt. (APA, 4.7.2019)