Seit acht Jahren ist die Causa Eurofighter in der Justiz anhängig, ein parlamentarischer U-Ausschuss dazu ist erst vor kurzem beendet worden.

Foto: APA / Hans Punz

Im justizinternen Strafanzeigereigen dürfte es demnächst wieder zur einer Einstellung kommen. Die Anzeige gegen fünf Staatsanwälte der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA), die von ihren Vorgesetzten unter anderem wegen Verdachts auf Verleumdung erstattet wurde, wird wohl zurückgelegt. Die Staatsanwaltschaft (StA) Linz hat ihren Vorhabensbericht abgegeben. Die Oberstaatsanwaltschaft, die dafür zuständig wäre, darf den aber nicht prüfen – hat doch sie selbst die fünf ihr unterstehenden WKStA-Mitarbeiter angezeigt. Stattdessen sind zwei Generalanwälte und dann der Weisungsrat am Zug.

Im Kern geht es um die Dienstbesprechung zur Causa Eurofighter am 1. April. Dort argumentierten die WKStA-Staatsanwälte, man werde den acht Jahre alten, im Februar 2019 bei ihnen gelandeten Akt einmal studieren müssen. Sie kritisierten die Arbeit des bisherigen Staatsanwalts und deponierten ihren Wunsch nach mehr Leuten. Die Reaktion der Vorgesetzten, darunter Strafsektionschef Christian Pilnacek ("Daschlogts es"), interpretierten sie als Amtsmissbrauch und erstatteten Anzeige. Die StA Linz legte die rasch zurück. Schon im Mai hatte die OStA ihrerseits die WKStA-Staatsanwälte angezeigt. Sie weisen die Vorwürfe zurück.

"Wertungsfreie" Äußerung

Und wie genau hat die StA Linz die Einstellung des Verfahrens gegen Pilnacek u. a. am 7. Juni begründet? Die Äußerungen der Vorgesetzten, die die WKStA-Juristen in ihrer Anzeige aufzählten, könnten "nicht isoliert betrachtet werden", so die Linzer. Sie seien "als (reine) Wortmeldungen im Kontext der – wenngleich (...) zunehmend emotional geführten – Diskussion" zu sehen. Und: "Im allgemeinen Sprachgebrauch von Staatsanwälten bedeutet die Formulierung ,Verfahren/Akten zu erschlagen' völlig wertungsfrei nur eine rasche und effiziente Verfahrenserledigung."

Pilnacek und der Leiter der OstA Wien hätten dann sowieso auch noch davon gesprochen, dass man sich "Überblick verschaffen müsse, auf welchen Ermittlungsergebnissen (...) die Sachbearbeiter aufbauen können und welche Maßnahmen zu setzen bzw. inwieweit Teilaspekte infolge Erledigungsreife zu finalisieren seien", so die Linzer StA.

Kein Anfangsverdacht

Ein Anfangsverdacht (für weitere Ermittlungen nötig) auf Amtsmissbrauch sei daher nicht gegeben. Das Gleiche dürfte auch für die Formulierung des Sektionschefs, er werde "ein Aug zumachen und damit (Teil-)Einstellungen in Kauf nehmen" gelten.

Diese Erklärung des Begriffs "Daschlogn" habe die angezeigten WKStA-Staatsanwälte "in höchstem Maße irritiert", und sie sei "evident falsch", heißt es nun in einem Schriftsatz der WKStA-Staatsanwälte an die Linzer Behörde. Ihr Rechtsanwalt Johannes Zink bemüht den Duden, wonach erschlagen "durch einen oder mehrere Schläge, Hiebe töten" bedeute. Mit rechtmäßiger rascher Verfahrenserledigung habe der Begriff Akten-Erschlagen nichts zu tun, so der Anwalt sinngemäß. Seine Mandaten würden den Begriff schon kennen, aber mit der Bedeutung, "komplexe und meist schlecht geführte Verfahren ,mit der Brechstange' und somit außerhalb zulässiger Ermessensspielräume einzustellen".

Auch um Inhaltliches ging es in der Besprechung. Das Betrugsverfahren der Republik gegen Eurofighter-Hersteller Airbus, das der damalige Verteidigungsminister Hans Peter Doskozil initiiert hatte, sei einzustellen, meinte die zuständige Staatsanwältin. Und: "Ich komme nur nicht dazu." (Renate Graber, 5.7.2019)