Der Protest gegen das neue Arbeitszeitgesetz hatte für zwei Aktivisten ein gerichtliches Nachspiel.

Foto: Elmar Gubisch

Salzburg/Wien – Nach Protestaktionen mit Pflastersteinen und Grabkerzen gegen das neue Arbeitszeitgesetz der Bundesregierung vor einem Jahr in Salzburg hat die Staatsanwaltschaft nun das Ermittlungsverfahren wegen gefährlicher Drohung eingestellt. Die Verantwortung der Beschuldigten habe nicht widerlegt werden können, wonach die Aktion als politischer Protest gemeint war, lautete die Einstellungsbegründung.

Zwei Männer stellten Anfang Juli 2018 einen Pflasterstein, ein Grablicht und ein Kartonschild vor die Eingangstüre der ÖVP-Zentrale in der Stadt Salzburg auf. Eine Überwachungskamera zeichnete Bilder davon auf. Mehrere solcher Aktionen gab es auch an Privatadressen von Politikern der ÖVP und FPÖ. Zu lesen war etwa "FPÖ Arbeitnehmerverräter" oder, vor der Türe einer ÖVP-Mandatarin, "Sie zerstören den sozialen Frieden". Von Betroffenen war vermutet worden, dass es sich bei den Aktivisten um zwei junge Gewerkschafter gehandelt habe. Der ÖGB distanzierte sich von der Aktion.

Mehrbelastung für Pflasterer Günther

Die Beschuldigten wollten mit ihrer Aktion die von ihnen empfundenen Nachteile des neuen Arbeitszeitgesetzes, das Zwölf-Stunden-Tage und 60-Stunden-Wochen ermöglicht, verdeutlichen. Der Pflasterstein wurde mit dem in Wien lebenden Pflasterer Günther assoziiert, der nach der Einführung der neuen Arbeitszeitregeln statt 3.500 Kilogramm in acht Stunden künftig bei vier Stunden Mehrarbeit am Tag bis zu 1.800 Kilo mehr an Pflastersteinen heben muss. Die Grabkerze standen als Symbol dafür, dass das Soziale zu Grabe getragen werde.

Die Vorgehensweise der Beschuldigten mag ein unangemessener politischer Aktionismus gewesen sein, der nicht vor dem Privatleben der betroffenen Personen halt gemacht habe, wobei nach Einschätzung der Beweislage und der Verantwortung der Beschuldigten die subjektive Tatseite, die Betroffenen in Furcht und Unruhe zu versetzen, nicht mit der im Strafverfahren gebotenen Sicherheit nachzuweisen ist, erklärte der Sprecher der Staatsanwaltschaft Salzburg, Marcus Neher, am Freitag auf APA-Anfrage, warum das Strafverfahren eingestellt wurde. (APA, 5.7.2019)