Im Gastkommentar tritt der Luftsachverständige Peter Tappler dafür ein, Shishalokale nicht vom geplanten umfassenden Nichtraucherschutz auszunehmen.

Das am 1. November in Kraft tretende absolute Rauchverbot in Gastgewerbebetrieben trifft auch Shishalokale. Wenig bekannt ist, dass gerade in derartigen Lokalen extrem hohe Schadstoffkonzentrationen auftreten. Shishas erzeugen neben lungengängigen Feinstaubkonzentrationen zudem das gefährliche Gas Kohlenmonoxid, das in zahlreichen Fällen zu schweren Vergiftungen führte. Ein umfassender Nichtraucherschutz muss deshalb auch Shishalokale inkludieren.

In vielen Shishalokalen ist die Luftqualität wesentlich schlechter als in Tiefgaragen.
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Wieder einmal hört man das erwartbare Aufheulen der Wirtschaftskammer über Einkommensverluste und verlorene Investitionen. Das Jammern ist aber in diesem Fall völlig deplatziert. Die Betreiber von Shishalokalen hätten wissen müssen, auf welchen tönernen Füßen ihr Geschäftsmodell steht: Seit dem Jahr 2016 sind Wasserpfeifen – wie auch in fast allen Ländern Europas – den Zigaretten gleichgestellt. Hätte es nicht ein kurzzeitiges Intermezzo mit einem kettenrauchenden Vizekanzler gegeben, hätten spätestens am 1. Mai 2018 alle Shishalokale rauchfrei sein müssen. Das Unvermeidliche wurde nur aufgeschoben. Wer seitdem ein derartiges Lokal eröffnet hat, ging bewusst ein hohes geschäftliches Risiko ein – denn jedem mit ein bisschen Fach- und Hausverstand musste spätestens zu diesem Zeitpunkt klar sein, dass der 2018 überhastet erfolgte Ausstieg aus dem umfassenden Nichtraucherschutz ein baldiges Ablaufdatum haben wird.

Heimtückisches Gas

Inhaltlich ist die Gleichstellung von Wasserpfeifen mit Zigaretten mehr als berechtigt. Neben den klassischen krebserzeugenden Verbrennungsprodukten wie Benzol oder Formaldehyd wird durch die unvollständige Verbrennung in Wasserpfeifen in hohem Ausmaß Kohlenmonoxid erzeugt. Dies ist ein heimtückisches, geruchsloses Gas, das wir von zahlreichen Todesfällen infolge undichter Öfen kennen. Tatsächlich wurden mittlerweile zahlreiche schwere Vergiftungen in miserabel belüfteten, einschlägigen Lokalen bekannt, die mit Ohnmacht, Kopfschmerzen und weiteren gesundheitlichen Schäden einhergingen.

Die Dunkelziffer für Vergiftungsfälle liegt nach Schätzungen von Experten in einem sehr hohen Bereich. In vielen Shishalokalen ist die Luftqualität wesentlich schlechter als in Tiefgaragen, in denen es zumindest eine gesetzlich vorgeschriebene Notentlüftung bei hohen Kohlenmonoxidkonzentrationen gibt. Auch die Feinstaubkonzentration in Shishalokalen liegt im Schnitt in einem deutlich höheren Bereich als in Raucherlokalen. All das bedeutet auch ein hohes gesundheitliches Risiko für Beschäftigte und begleitende nichtrauchende Personen.

Die Betreiber von Shisha-Bars wollen eine Ausnahme vom Rauchverbot. Ein STANDARD-Video vom Shisha-Café "Lio", dem laut Betreiber das Aus bevorsteht.
DER STANDARD

Zockermentalität

Studien zeigen zudem, dass die Shisha heute vor allem im Migrationsumfeld eine der effizientesten Methoden darstellt, Teenager und junge Erwachsenen süchtig zu machen – oft für das ganze Leben. Es ist daher nicht einzusehen, die Gesundheit junger Menschen wegen der Zockermentalität und der Begehrlichkeiten einzelner Betreiber aufs Spiel zu setzen. Zusammenfassend gibt es nämlich keinen nachvollziehbaren Grund, Shishalokale vom geplanten umfassenden Nichtraucherschutz, wie ihn sich die letzten Mohikaner der Nikotinverehrung (© Alfred Dorfer) wünschen, auszunehmen. Es ist vielmehr so, dass das nun beschlossene Gesetz gerade in derartigen Etablissements am meisten Sinn macht! (Peter Tappler, 5.7.2019)