Am Landesgericht Korneuburg fand der Prozess statt.

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Korneuburg – Schlechte Umgangsformen kann man Johann Anton G. nicht vorwerfen. Nachdem er in einem niederösterreichischen Schloss seinen Vater, seine Stiefmutter und seinen Bruder erschossen hatte, legte er die Schrotflinte auf den Schachtisch, ging in die Küche im Erdgeschoß und warnte dort die Haushälterin vor dem Anblick des Tatorts. Die Frage, die das Geschworenengericht unter Vorsitz von Martin Bodner in Korneuburg am zweiten Verhandlungstag beantworten muss: Waren die letalen Schüsse Mord oder Totschlag?

Staatsanwältin Anna Weißenböck plädiert in ihrem Schlussvortrag logischerweise für die erste Variante. Sie konzediert zwar, dass der 55-jährige G. "kein gänzlich unsympathischer Angeklagter" sei, hält für die Geschworenen aber auch fest, dass der psychiatrische Sachverständige in seinem Gutachten festgestellt habe, die Tötung der Angehörigen sei "keine Affekttat gewesen". Im Gegenteil, es sei G.s bewusste Entscheidung gewesen, die auf eine "kaltblütige und äußerst brutale Art" umgesetzt wurde. Dafür könne es nur eine gerechte Strafe geben – die Höchststrafe.

85.000 Euro Begräbniskosten

Die Privatbeteiligtenvertreter, also die Anwälte der Hinterbliebenen und der Familienstiftung, wollen einiges von dem mit 145 Millionen Euro bezifferten Stiftungsvermögen. Allein 85.000 Euro habe das Begräbnis der 87 Jahre alten Stiefmutter des Angeklagten gekostet, rechnet ein Anwalt vor.

Der Vertreter der Stiftung will exakt 7.419,60 Euro für die Reinigung des Tatortes. Peter Philipp, gemeinsam mit Arthur Machac Verteidiger G.s, lehnt diese Forderung ab. "Wenn man dafür fast 8.000 Euro kriegt, werde ich auch Putzfrau!", liebäugelt er mit einem beruflichen Plan B.

Demütigungen und Aortariss

Danach zieht er aber alle rhetorischen Register und versucht die Laienrichter davon zu überzeugen, dass sein Mandant in einer "allgemein begreiflichen heftigen Gemütserregung" seine Verwandten erschossen, also einen Totschlag begangen habe. Jahrelange Demütigungen des Vaters, eine Persönlichkeitsveränderung nach einem beinahe tödlichen Aortariss 2017 – all das sei zusammengekommen und G. zu viel geworden. "Menschlich und als Verteidiger bin ich überzeugt, dass diese Explosion der Auslöser für die fürchterliche Tat war."

Durchsetzen kann sich Philipp damit aber nicht – die Geschworenen sind überzeugt, dass es sich um dreifachen Mord gehandelt hat, die nicht rechtskräftige Strafe lautet lebenslange Haft. (Michael Möseneder, 5.7.2019)