Im Gastkommentar fordert Alfred Trendl, der Präsident des katholischen Familienverbands, bessere Rahmenbedingungen für Teilzeit.

In einem STANDARD-Beitrag rät Winfried Pinggera, Generaldirektor der Pensionsversicherungsanstalt, Frauen, nicht Teilzeit zu arbeiten – insbesondere, wenn die Kinder älter als vier Jahre sind. Seine Begründung: Teilzeitarbeit sei eine Falle und führe im Alter zu prekären Verhältnissen, weil das Versorgungssystem Ehe nicht mehr funktioniere. Das verwundert und überrascht zum einen, zum anderen ist es undifferenziert.

Denn die Teilzeit gibt es nicht und nicht jede Teilzeit führt zu Nachteilen in der Pension. Ebenso wenig ist ein Vollzeitjob nach dem fünften Lebensjahr des Kindes eine Garantie gegen Altersarmut. Ob dahinter nicht politische Überlegungen wie "Hackeln bis zum Umfallen", damit die heutigen Pensionen gesichert sind, stecken?

Teilzeit hat viele Gesichter: geringfügige Beschäftigung, Bildungsteilzeit, Elternteilzeit oder Altersteilzeit, Freiwilligkeit oder Unfreiwilligkeit. Altersteilzeit beispielsweise wird massiv vom Staat über Weiterzahlung der höheren Pensionsbeiträge gefördert. Von der Teilzeit zu sprechen ist undifferenziert und unsachlich.

Bestmögliche Unterstützung

Vor Teilzeit wird immer dann gewarnt, wenn Eltern – insbesondere Frauen – aus Vereinbarkeitsgründen Teilzeit arbeiten, weil sie auch Zeit mit ihren Kindern verbringen wollen. Überlassen wir den Eltern die Entscheidung, wie viel Zeit sie für ihre Kinder aufwenden wollen. Family-Work- Balance, ein Zustand, in dem Familien- und Arbeitsleben miteinander in Einklang stehen, ist in den Köpfen noch viel zu wenig angekommen. Klar ist, dass eine Entscheidung überhaupt nur getroffen werden kann, wenn es Kinderbetreuungsplätze gibt.

Ja, Teilzeitarbeit kann im Alter zur Falle werden. Aber wer sich für Kinder entscheidet, soll von der Gesellschaft, die von der Entscheidung der Eltern für Kinder essenziell abhängig ist, bestmöglich unterstützt werden. Derzeit werden pro Kind vier Jahre pensionsbegründende Kindererziehungszeiten angerechnet. Warum erhöhen wir als Gesellschaft den Anrechnungszeitraum nicht auf sechs Jahre (Schuleintritt)?

Warum wird bei den pensionsbegründenden Kindererziehungszeiten noch immer das niedrigere Frauenmedianeinkommen und nicht das allgemeine Medianeinkommen als Bemessungsgrundlage herangezogen? Hier könnte die nächste Regierung ansetzen und einen kleinen Beitrag zur Geschlechtergerechtigkeit leisten.

Kinder großzuziehen ist ein wesentlicher Dienst an der Gesellschaft und ein zentraler Beitrag zur Erfüllung des Generationenvertrages. Wenn Paare sich für Kinder entscheiden, müssen sie Rahmenbedingungen vorfinden, die dafür sorgen, dass sie ihr jeweiliges Familienmodell ohne Nachteile im Alter realisieren können. Der Ansatz – Kinder selber betreuen, in der Pension Pech haben – ist unfair und falsch! Wir dürfen Teilzeit nicht schlechtreden, sondern müssen Teilzeit fördern und für entsprechende Rahmenbedingungen sorgen. (Alfred Trendl, 8.7.2019)