Noch steht nicht fest, welche Parteien Ende September auf dem Stimmzettel stehen werden.

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Wien – Am Dienstag wird es ernst mit den Vorbereitungen für die Nationalratswahl im Herbst. Denn der 9. Juli ist der Stichtag: Dann beginnt das Sammeln der Unterstützungserklärungen für die kleineren Parteien, kurz danach werden auch die Wahlbehörden gebildet. Und für die 82 Tage bis zur Wahl gilt ab Dienstag die Wahlkampfkostenobergrenze von sieben Millionen Euro.

Mit dem Parteiengesetz 2012 wurde vorgeschrieben, dass keine Partei zwischen Stichtag und Wahltag mehr als sieben Millionen Euro für Wahlwerbung ausgeben darf, Überschreitungen werden bestraft – und mit der heurigen Wahl wurden die Strafen sogar empfindlich angehoben. Wer die Kostengrenze um mehr als die Hälfte überschreitet, riskiert im Extremfall eine Strafe von 150 Prozent des Überziehungsbetrags.

Einhaltung der Grenzen

Im Nationalratswahlkampf 2017 hatten vor allem ÖVP und FPÖ die Grenze deutlich überschritten, die SPÖ leicht. Für die heurige Wahl haben alle Parteien die Einhaltung der Grenzen zugesichert.

Wer aller heuer Geld in den Wahlkampf steckt, steht noch nicht zur Gänze fest. Denn der Stichtag ist erst der Startschuss für die Parteien, die Unterstützungserklärungen sammeln müssen, um bei der Wahl antreten zu können. Notwendig haben das all jene, die nicht auf die Unterschrift von drei Abgeordneten zurückgreifen können – darunter fallen heuer auch die 2017 aus dem Nationalrat geflogenen Grünen, die auch schon eine entsprechenden Onlineaufruf gestartet haben.

Unterschreiben können Wahlberechtigte, die zum Stichtag in der Wählerevidenz eingetragen sind. Ab dem Stichtag können diese Unterschriften in den Gemeindeämtern bzw. magistratischen Bezirksämtern auch beurkundet werden. Für ein österreichweites Antreten muss ein Kandidat 2.600 Unterschriften – richtig auf die Bundesländer verteilt – sammeln.

Bis 2. August bei Landeswahlbehörde

Die ausreichend unterstützten Landeswahlvorschläge müssen spätestens am 2. August bei den Landeswahlbehörden eingebracht werden. Frühestens ist die Übergabe der Landeswahlvorschläge bereits am Stichtag möglich, wovon freilich nur jene Parteien Gebrauch machen können, deren Wahlvorschläge von drei Nationalratsabgeordneten unterschrieben werden. Der Zeitpunkt der Einreichung ist für diese von geringer Relevanz: Denn die Reihenfolge am Stimmzettel orientiert sich bei ihnen an der Stärke bei der letzten Wahl. Nur die "Neuen" werden (Bundesland für Bundesland extra) danach gereiht, wann sie ihren Wahlvorschlag eingebracht haben.

Nach dem Stichtag werden die Wahlbehörden für den 29. September gebildet: Spätestens am siebenten Tag nach dem 9. Juli müssen Sprengelwahlleiter für die Wahllokale ernannt werden, danach Beisitzer und Vertrauenspersonen nominiert und die Zusammensetzung der Wahlbehörden öffentlich kundgemacht werden. Spätestens am 21. Tag nach dem Stichtag müssen die Wahlbehörden ihre konstituierende Sitzung abhalten. Das ist heuer der 30. Juli, ein Dienstag. (APA, 8.7.2019)