Wiens Vizebürgermeisterin Birgit Hebein war am Dienstag im Bezirk Neubau im Einsatz, um gemeinsam mit dem grünen Spitzenkandidaten Werner Kogler und Bezirksvorsteher Markus Reiter Unterstützungserklärungen für die Nationalratswahlen zu sammeln.

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Wien – Nicht nur Begeisterung erntet der Wiener Bürgermeister Michael Ludwig (SPÖ) für seine Entscheidung, dem neuen Wiener Standortanwalt Alexander Biach per städtischem Erlass mehr Kompetenzen einzuräumen, als dieser laut Bundesgesetz hätte. So kommt Biach auch bei Projekten zum Einsatz, die keine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-Prüfung) vorsehen. Als Beispiele wurden am Montag etwa Flächenwidmungen, Großbauvorhaben der Stadt, Straßenbauprojekte oder der Ausbau des Öffi-Netzes genannt.

Irritiert über diesen Vorstoß zeigte sich die grüne Vizebürgermeisterin und Verkehrsstadträtin Birgit Hebein. Die Kompetenzausweitung für Biach "war eine Entscheidung von Bürgermeister Ludwig", sagte sie am Dienstag dem STANDARD. Der Erlass der Stadt war demnach nicht mit ihr akkordiert.

"Umweltinteressen untergeordnet"

Hebein kritisiert, dass "Umweltinteressen den Wirtschaftsinteressen untergeordnet" werden könnten. Stattdessen müsse man bei Projekten Umweltschutzorganisationen mehr Rechte einräumen. Hebein: "Wien darf nicht den Fehler machen, kurzfristige wirtschaftliche Aspekte gegen langfristige Umweltauswirkungen auszuspielen."

Um abzuklären, wie Biach, der auch stellvertretender Direktor der Wiener Wirtschaftskammer ist, seine Funktion anlegen will, soll es bald ein persönliches Gespräch mit ihm geben, kündigte Hebein an.

Biach selbst sagte am Montag, das Hauptaugenmerk bei Projekten auf die nötige Infrastruktur zu legen – etwa auf Verkehrswege oder digitale Netze. Bei der geplanten Eventhalle in St. Marx soll Biach die volkswirtschaftlichen Aspekte ausloten.

Umweltanwältin mit weniger Kompetenzen

Hebein kritisierte auch, dass der Wiener Standortanwalt mehr Kompetenzen eingeräumt bekommt als die weisungsfreie und unabhängige Umweltanwaltschaft. "Die Wiener Umweltanwältin hat bei Verfahren anders als der Standortanwalt keine Parteistellung und kommt nur dann zum Einsatz, wenn das Projekt unmittelbare und umweltrelevante Auswirkungen hat", sagte Hebein.

Der Flughafen Wien etwa begrüßte hingegen die Ausweitung der Kompetenzen für den Wiener Standortanwalt. "Damit wird sichergestellt, dass mit den Projekten verbundene positive Effekte auf den Wirtschaftsstandort, wie Schaffung von Jobs und Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, stärker sichtbar gemacht werden", hieß es in einer Aussendung. "Gerade für den nachhaltigen Ausbau der Infrastruktur ist es wichtig, dass Projekte rasch abgewickelt und dabei stets die Interessen von Wirtschaft und Umwelt gewahrt werden", wurden die Vorstände der Flughafen Wien AG, Julian Jäger und Günther Ofner, zitiert. (David Krutzler, 9.7.2019)