Emmanuel Macron kennt sich in der Materie aus – er wird in sozialen Netzen immer wieder schwarzer Bankkonten bezichtigt, für seine vermeintliche Homosexualität "geoutet" oder mit digitalen Guillotinen enthauptet. Im vergangenen Jahr hatte der französische Präsident schon ein Gesetz gegen Fake-News initiiert, das vor allem auf russische Portale wie RT oder Sputnik abzielt.

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Facebook-Chef Mark Zuckerberg (links) und Frankreichs Präsident Emmanuel Macron berieten mehrfach über Maßnahmen gegen Hass im Netz.
Foto: Reuters / Christophe Petit Tesson

Am Dienstag hat die Nationalversammlung, also das französische Parlament, mit den Stimmen der Macron-Partei La République en marche einen weiteren Erlass verabschiedet, der nach gefakten Informationen nun auch Aufrufe zur Gewalt einzudämmen versucht. Darauf gestützt, kann in Zukunft jeder französische Internetuser einen entsprechenden Inhalt melden. Die Betreiberplattform muss dann binnen 24 Stunden mit der Löschung reagieren, wenn der Sachverhalt dem Gesetzesinhalt entspricht – etwa Aufrufe zu und Verherrlichung von Terroranschlägen, sexuelle Belästigung, Zuhälterei und Menschenhandel, pädophile und gewalttätige Pornografie. Dazu kommen allgemein hasserfüllte oder diskriminierende Postings und Beleidigungen ethnischer oder sexueller Art.

Diese vielen Umschreibungen zeigen bereits die Hauptschwierigkeit: Wie sollen diese Inhalte definiert werden? In einer ersten Gesetzesfassung war etwa vorgesehen gewesen, "bauernfeindliche" Sprüche zu löschen; das ist nun nicht mehr der Fall. Und was, wenn ein Forumsteilnehmer schreibt, Homosexualität sei eine "Abscheulichkeit"? Eine katholische Abgeordnete war in Paris dafür von einem Gericht freigesprochen worden. Facebook-Angestellte sind zu einer Beurteilung kaum besser qualifiziert.

Debatte über Begrifflichkeiten

Auf Betreiben der Abgeordneten Laetitia Avia ist im Gesetz nun präzisiert, dass nur "offensichtlich unzulässige" Inhalte betroffen seien. Doch was "offensichtlich" meint, war in der Debatte in und außerhalb der Nationalversammlung höchst umstritten. Der liberale Publizist Olivier Maurice ätzte, dem Gesetz gelinge, "wovon Diktatoren bloß geträumt haben – die Meinungsäußerungsfreiheit abzuschaffen". Außerdem sei das Gesetz nutzlos, da der Hass-Diskurs die Verbote flexibel umgehe; so ersetze heute etwa das Adjektiv "antizionistisch" so manche verbotene antisemitsche Parole.

Avia räumte Abgrenzungsschwierigkeiten ein. Die Meinungsfreiheit sei aber nicht gefährdet, denn Debatten seien weiterhin zulässig, auch wenn die Beleidigung religiöser Gruppen geahndet werde. Von rechts bis links kam der Einwand, das Gesetz sei gar nicht nötig: Denn Beleidigung sei laut französischem Strafrecht schon heute ein Tatbestand.

"Hassautoren" an die Justiz weiterleiten

Avias antwortete, es gehe auch darum, die Plattformen einzubinden. Facebook hat sich bereiterklärt, die Identität – konkret die IP-Adresse – von "Hassautoren" an die Justiz weiterzuleiten. Damit geht der kalifornische Konzern in Paris weiter als in anderen Ländern. Facebook-Chef Mark Zuckerberg ließ sich von Macron dazu überreden.

Das Gesetz besagt nicht, welche Internetplattformen betroffen sind. Erst ein Ausführungsdekret soll eine Liste enthalten. Als gesetzt gelten neben Facebook, Youtube, Twitter und Instagram auch Suchmaschinen wie Google und Bing. Andere Betreiber wie Snapchat, Tik Tok oder die in Frankreich populäre Webseite Jeux video sollen auf der Kippe stehen.

"Staatszensur"

Die Rechtspopulistin Marine Le Pen lehnt das Gesetz als "Staatszensur" ab. Die Linkspartei "Unbeugsames Frankreich" (LFI) stellt prinzipiell die Forderung, dass eine Nation die Regulierung Privatunternehmen überlassen solle. Laut dem Abgeordneten Alexis Corbière verwendeten Netzwerke wie Facebook Algorithmen und "Tausende von Schattenarbeitern in Madagaskar oder Indien, die beispielsweise die antiklerikale Tradition Frankreichs nicht berücksichtigen wollen oder können". Dabei dachte er wohl auch an das Satiremagazin Charlie Hebdo.

Zuckerberg begrüßt das Gesetz. "Es ist zu hoffen, dass der Regulierungsrahmen nicht nur Frankreich, sondern der ganzen EU als Vorlage dienen wird", meinte er schon im Mai. Dem Gesetz muss noch der Senat zustimmen. Das ist aber letztlich nicht viel mehr als eine Formalität. (Stefan Brändle, 9.7.2019)