Die Unregelmäßigkeiten bei der Auszählung der Wahlkarten hat für die Wahlleiter finanzielle Konsequenzen

Foto: APA/Gindl

Die Republik Österreich hat von 18 Wahlleitern Schadenersatz für die Wiederholung der Stichwahl der Bundespräsidentenwahl 2016 gefordert. Durch das rechtswidrige und schuldhafte Verhalten von Wahlleitern sei ein unmittelbarer Schaden von 8,47 Millionen Euro entstanden, argumentiert die Finanzprokuratur in einem Zahlungsbefehl, der dem STANDARD vorliegt.

Die Republik will demnach von allen Wahlleitern jeweils 36.000, weil sie gemeinsam die Aufhebung der Stichwahl durch den Verfassungsgerichtshof verursacht hätten. In Summe sind das 648.000 Euro. Aus dem Zahlungsbefehl geht außerdem hervor, dass zwei Wahlleiter den vollen Betrag bereits beglichen haben. Auf Anfrage der APA wurde letzteres durch einen Sprecher des Innenministeriums bestätigt.

Wahlleiter-Anwalt will zum Obersten Gerichtshof gehen

Die restlichen 16 Wahlleitern werden nun nach Ablauf der Fristen geklagt. Die Schadenersatzklagen könnten allerdings bald die Höchstgerichte beschäftigen. Der Anwalt Meinhard Novak – er vertritt den 2018 wegen falscher Beurkundung im Amt verurteilten Villacher Bürgermeister Günther Albel – sagt nach Einlangen des Schreibens: "Wir zahlen nichts." Er will Einspruch erheben und nötigenfalls bis zum Obersten Gerichtshof gehen, um die Klage zu bekämpfen. (red, APA)