Diese Aufnahme von Mai 2018 zeigt Blumen, die zum Gedenken an das Mädchen niedergelegt wurden.

Foto: Urban

Wien – Der Prozess gegen einen 16-Jährigen, der am 11. Mai 2018 im Ditteshof in Wien-Döbling eine Siebenjährige getötet hatte, muss wiederholt werden. Das hat der Oberste Gerichtshof (OGH ) entschieden. Ausschlaggebend dafür war ein Verfahrensfehler des Erstgerichts: Zur Klärung der Zurechnungsfähigkeit des Schülers hätte ein "Obergutachten" eines dritten Psychiaters eingeholt werden müssen.

Der Jugendliche war im vergangenen Dezember vom Wiener Landesgericht für Strafsachen wegen Mordes zu 13 Jahren Haft verurteilt und als zurechnungsfähig eingestuft worden. Er wurde aufgrund einer psychiatrisch erstellten Gefährlichkeitsprognose gemäß Paragraf 21 Absatz 2 Strafgesetzbuch zusätzlich zur Strafe in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen.

Dieses Urteil wurde nun aufgehoben, berichtete der OGH am Mittwochnachmittag. Der Jugendliche hatte das Mädchen aus der Nachbarschaft in der elterlichen Wohnung zuerst gewürgt und ihr anschließend einen Halsschnitt zugefügt. Das Mädchen verblutete. Vor den Geschworenen hatte er sich damit verantwortet, dass er die Anweisungen innerer Stimmen befolgt habe. (APA, 10.7.2019)