Am Donnerstag soll ein Psychiater am Grazer Straflandesgericht zu Wort kommen.

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Graz – Der Prozess gegen den oststeirischen Arzt Eduard L. ist am Donnerstag im Grazer Straflandesgericht fortgesetzt worden. Es ist bereits die zweite Auflage eines Verfahrens, das im ersten Rechtsgang mit Freispruch geendet hatte. Das Oberlandesgericht hatte dieses Urteil aufgehoben, seit Februar wird nun ein zweites Mal verhandelt. Angeklagt ist das jahrelange Quälen der vier Kinder des Beschuldigten.

Der erste Prozess, in dem der Richter einen "verspäteten Rosenkrieg" nach der Scheidung gesehen hatte, war bereits nach zwei Tagen mit einem Freispruch des Arztes zu Ende gegangen. Dagegen berief der Staatsanwalt und bekam vom Oberlandesgericht recht. In der Begründung hieß es, die Beweise seien nicht ausreichend gewürdigt worden.

Beweise selbst vorgelegt

So einen Nichtigkeitsgrund wollte der neue Richter Martin Graf offenbar nicht ermöglichen, also wurden alle Details breit ausgewalzt. Immer wieder kamen neue Anträge der Kinder, aber auch von Ex-Freundinnen und anderen Beteiligten. Zuletzt schienen die Kinder nicht einmal mehr den eigenen Anwälten zu trauen, denn sie legten ihre Beweise gleich dem Richter selbst vor – was so in der Strafprozessordnung nicht vorgesehen ist.

Der praktische Arzt soll die vier damals minderjährigen, mittlerweile erwachsenen Kinder jahrelang gequält haben. Er drohte laut Anklage immer wieder mit Selbstmord, soll eine Tochter medikamentenabhängig beziehungsweise drogensüchtig gemacht haben und ihnen auch mehrmals verdorbenes Essen vorgesetzt haben. Der Arzt leugnete großteils die Anschuldigungen, auch die Vorwürfe von Ex-Frau und Ex-Freundin bezeichnete er als unwahr. Seine Frau, die ebenfalls Ärztin ist und im Wohnhaus ihre Praxis hatte, wollte von den Vorgängen nie etwas bemerkt haben.

Urteil erwartet

Am siebenten Verhandlungstag der zweiten Prozessrunde sollte nochmals ein Psychiater zu Wort kommen, der die Kinder untersucht hat. Die Beiziehung eines Kinderpsychologen lehnte das Gericht ab, da alle vier Kinder zu Prozessbeginn bereits volljährig waren. Sofern keine weiteren Anträge gestellt werden, dürfte es am Donnerstag ein Urteil geben. (APA, 11.7.2019)