Die Bedingungen in al-Haul gelten als katastrophal.

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Es ist das erste Mal, dass ein deutsches Gericht den Staat dazu verpflichtet, Angehörige von IS-Kämpfern nach Deutschland zurückzubringen. Das berichten NDR, WDR und die "Süddeutsche Zeitung". Sie zitieren ein Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin, das diese Woche gefällt wurde.

Konkret geht es um den Fall von drei Minderjährigen, die sich im syrischen Flüchtlingslager al-Haul aufhalten. Die Bundesregierung muss nun ihre Identität feststellen und sie mit ihrer Mutter nach Deutschland holen. Die Mutter stammt aus Niedersachsen, und sie kann sich gemeinsam mit ihren Kindern nach Entscheidung des Gerichts auf die "staatliche Schutzpflicht berufen". Die Kinder sind acht, sieben und knapp zwei Jahre alt.

Frau als Sicherheitsrisiko

Das deutsche Außenministerium hatte sich bereits zuvor bereiterklärt, die Minderjährigen aus dem Lager zu holen, in dem katastrophale humanitäre Bedingungen herrschen. Der Mutter wollte man aber nicht helfen, weil sie ein zu großes Sicherheitsrisiko als möglicherweise radikalisierte IS-Frau darstelle. (red, 11.7.2019)