Aufnahme des Prozesses am Grazer Straflandesgericht vom Februar 2019.

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Graz/Wien – Das Urteil gegen den steirischen Arzt Eduard L. stößt auf Kritik. Vier Monate bedingt und 1920 Euro Geldstrafe wegen Waffenbesitzes sowie Quälens seiner vier Kinder, außerdem 4000 Euro Schmerzensgeld, seien angesichts der Schilderungen der Ereignisse "überraschend milde", hieß es am Freitag beim Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser (AÖF).

Die Familie habe, etwa durch wiederholte Suizidandrohungen sowie Selbstverletzungen des Vaters, ein "jahrzehntelanges Martyrium" hinter sich. Der Spruch "verharmlose" dies. Bei Gewalt an Frauen und Kindern halte es die Justiz nach wie vor häufig so. Daran hätten weder das seit 1997 geltende Gewaltschutzgesetz noch die von Österreich 2013 unterzeichnete Istanbul-Konvention zur Verhütung und Bekämpfung von häuslicher Gewalt etwas geändert.

"In keinem Verhältnis zur Traumatisierung"

Der Spruch des Grazer Richters Oliver Graf in der zweiten Prozessauflage – nachdem der Freispruch im ersten Verfahren aufgehoben worden war – stehe "in keinem Verhältnis zur Traumatisierung, die die Kinder erlitten haben", sagte SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim. So wie im ersten Prozess gebe es außerdem auch im zweiten Gerichtsdurchgang "aufklärungswürdige Umstände".

So sei etwa die Frage offen, "warum die am Verfahren privatbeteiligten Kinder nur drei der insgesamt sechs Verhandlungsprotokolle zugestellt bekommen haben". Jarolim kündigte eine parlamentarische Anfrage an den Justizminister in der Causa an.

Kinder: "Späte erste Genugtuung"

Die Kinder Eduard L.s selbst sprachen in einer Aussendung von einer "späten ersten Genugtuung" durch das Urteil. Das Strafausmaß jedoch "hätte nicht mehr geringer sein können – eigentlich ein Hohn". Die Prozessparteien haben mit Rechtsschritten noch bis inklusive Montag Zeit. (bri, 12.7.2019)