Die Wasserrettung musste am 3. Juni 2017 die Leiche des Verunglückten aus dem Wörthersee bergen.

Foto: APA / ÖWR Velden

Graz – Da war für den Topmanager aus Niederösterreich beim Grazer Oberlandesgericht nichts mehr zu holen: Die Richterin des Berufungsgerichts, Karin Kohlroser, zerpflückte seinen Einspruch gegen den "Bootsunfall"-Schuldspruch des Klagenfurter Erstgerichts, der ihm zehn Monate unbedingt eingebracht hatte.

Kohlroser bestätigte das Urteil wegen grob fahrlässiger Tötung, sie verminderte die Haftstrafe aber um zwei Wochen wegen langer Verfahrensdauer. In Summe ein Strafzeitrahmen, der die Möglichkeit einer Fußfessel eröffnet.

Das Berufungsgericht hatte jedenfalls keinen Zweifel an dem vom Klagenfurter Erstgericht beurteilten Hergang der tödlichen Bootspartie der vierköpfigen, angeduselten Freundesrunde auf dem Wörthersee, die mit einem gecharterten 335-PS-Bootsgeschoß namens Malibu Response TXI unterwegs waren. Der 46 Jahre alte Niederösterreicher hatte – so das nun rechtskräftige Urteil -, im betrunkenen Zustand ein riskantes "Power-Turn-Manöver" durchgeführt, wodurch sein Freund aus dem Boot geschleudert wurde.

Er habe den Retourgang eingelegt, sein heranschwimmender Freund geriet mit Händen und Kopf in die Schiffsschraube. Dessen Leichnam wurde tags darauf geborgen.

Ruhig und ziemlich regungslos hört sich der mit schwarzen Manageranzug, passender Krawatte und Dreitagebart im Gerichtszimmer 124 erschienene Angeklagte die präzisen Ausführungen der Richterin an. Er will sich dazu auch gar nicht mehr allzu ausführlich äußern. "Ich spüre eine gewisse moralische Schuld, weil ich alkoholisiert war. Aber im juristischen Sinne schließe ich mich den Ausführungen meines Anwalts an." Also Freispruch.

Er habe auch deshalb Einspruch erhoben, damit seine Kinder "die Wahrheit kennen". Die beiden minderjährigen Kinder werden nun freilich mit zwei Wahrheiten aufwachsen: mit jener des Vaters und jener rechtskräftigen Wahrheit des Gerichts.

Der Medienmanager hatte behauptet, sein Freund habe ihm ins Lenkrad gegriffen. Durch den Ruck seien beide ins Wasser gefallen. Technisch absolut nicht möglich, zitiert die Richterin den für sie überaus glaubhaften Schiff-Gerichtsgutachter. Sie argumentiert aber auch mit der juristisch durchaus anwendbaren "allgemeinen Lebenserfahrung". Wenn das spätere Opfer ins Lenkrad gegriffen hätte, wäre dies "das Erste gewesen" , das der Angeklagte gesagt hätte: "Der hat mir ins Lenkrad gegriffen, deshalb ist alles passiert." Er habe "diese essenzielle Aussage" aber erst im Nachhinein gemacht. Es sei also eine "zurechtgelegte Rechtfertigung" gewesen.

Dass der Verurteilte aber tatsächlich ins Gefängnis muss, ist eher unwahrscheinlich. Schließlich gibt es seit dem Jahr 2010 die Möglichkeit des "elektronisch überwachten Hausarrests" vulgo elektronische Fußfessel. Wird man zu nicht mehr als einem Jahr Haft verurteilt, hat einen Job und ist gut integriert, kann die zuständige Justizanstalt diese Form des Vollzugs gewähren.

Im elektronischen Hausarrest darf man seine Wohnung außerhalb der Arbeitszeit nur zu bedingten Zeiten verlassen, zusätzlich muss man wegen des höheren Überwachungsaufwands laut Justizministerium 22 Euro pro Tag zahlen, so man sich das leisten kann. Am 1. Februar 2019 befanden sich 363 Personen und somit knapp 3,88 Prozent der Strafgefangenen im elektronisch überwachten Hausarrest. (mue, moe, APA, 16.7.2019)