Johann Gudenus hat auf Facebook eine den Tatsachen nicht entsprechende und noch dazu kreditschädigende Äußerung getätigt.

Foto: APA/Fohringer

Wien – Im Oktober 2018 teilte der damalige Klubobmann der FPÖ und Vorsitzende der Wiener FPÖ, Johann Gudenus, ein Foto auf Facebook, auf dem zwei vollverschleierte Frauen zu sehen waren. "Rot-grüne Willkommenskultur", stand darauf zu lesen, sowie der Zusatz: "Wien verleiht hunderten Muslimen in nur drei Monaten die Staatsbürgerschaft." Außerdem schrieb er zum Bild dazu: "Die rot-grüne Stadtregierung in Wien gehört endlich in die Wüste geschickt."

Stadtrat Jürgen Czernohorszky (SPÖ) hat daraufhin in seiner Zuständigkeit für die MA 35 (Staatsbürgerschaft und Einwanderung) Anfang Jänner 2019 Klage gegen Gudenus, der mittlerweile von der Ibiza-Affäre eingeholt wurde, eingebracht. Nun liegt das Urteil des Handelsgerichts Wien vor.

Gudenus muss die Behauptung, Wien würde hunderten Muslimen in nur drei Monaten die Staatsbürgerschaft verleihen, widerrufen und es ab sofort unterlassen, diese Behauptung oder gleichartige unwahre und kreditschädigende oder ehrenrührige Behauptungen aufzustellen und zu verbreiten.

Tatsachenbehauptung, die nicht stimmt

Im – noch nicht rechtskräftigen – Urteil heißt es, es entspreche nicht den Tatsachen, dass innerhalb einer Verfahrensdauer von nur drei Monaten hunderten Muslimen die österreichische Staatsbürgerschaft verliehen wurde. Für Leser des Postings entstehe jedoch genau dieses Bild. Die Aussage sei auch nicht vom Recht auf Meinungsäußerungsfreiheit gedeckt.

Das Posting sei außerdem laut Handelsgericht geeignet, den Kläger, also Czernohorszky, als für Einwanderungen zuständigen Stadtrat in seinem Kredit zu schädigen. Die Verleihung einer Staatsbürgerschaft innerhalb so kurzer Zeit wäre zudem gesetzeswidrig.

Czernohorszky zeigt sich erfreut: "Für mich ist das ein ganz wichtiger Erfolg für eine faire und sachliche Debattenkultur in den sozialen Medien", sagte er in einer Stellungnahme. Gudenus muss den Widerruf binnen 14 Tagen auf seiner Facebook-Seite veröffentlichen und für 14 Tage auf der Startseite stehen lassen. Außerdem hat er die Prozesskosten zu ersetzen.

Jedoch scheint der Rechtsstreit in die nächste Instanz zu gehen. Denn der Ex-Politiker wird gegen das Urteil berufen, wie am Dienstag aus der Wiener FPÖ der APA mitgeteilt wurde. (rwh, 16.7.2019)