Zu zweit auf einem E-Scooter zu fahren ist in Wien verboten. Vor allem Touristen kennen laut Polizei die Gesetzesmaterie nicht genau. Ein Verstoß kann mit einer Anzeige geahndet werden.

Christian Fischer

Die Beamten kontrollieren die Einhaltung der Verkehrsregeln nicht nur bei E-Scooter-Fahrern und Radfahrern ...

Christian Fischer

..., sondern auch bei Segway-Fahrern und anderen Fortbewegungsmitteln.

Christian Fischer
Die Aktion der Polizei im Video – Untertitel können über die Einstellungen im Player aktiviert werden.
DER STANDARD

Wien – Bei Rot über die Ampel, wenn Fußgänger im Querverkehr über den Zebrastreifen gehen könnten: Da kennt der Herr Inspektor kein Pardon. "Haben Sie eine Rot-Grün-Schwäche?", fragt der Polizist den angehaltenen E-Scooter-Fahrer auf dem Fahrradstreifen am Wiener Parkring beim Stadtpark. Das bringt zwar ein bisschen Schmäh in die Amtshandlung, die strenge Belehrung folgt aber auf dem Fuß. Ebenso die Aufforderung, 70 Euro gleich zu zahlen – ansonsten muss der Verkehrssünder mit einer Anzeige rechnen. Der E-Scooter-Fahrer bezahlt anstandslos.

Weil in Wien immer mehr E-Scooter unterwegs sind, wurden die ursprünglich für Fahrräder gedachten Schwerpunktkontrollen der Polizei auf die neuen Geräte ausgeweitet. Seit einer Gesetzesnovelle Anfang Juni sind E-Scooter Fahrrädern gleichgestellt. Und beim Lokalaugenschein Dienstagnachmittag am Ring-Radweg zeigt sich: Die E-Scooter-Fahrer begehen dieselben Delikte.

Missachten von Rotlicht ganz oben auf der Deliktsliste

Laut Michael Takacs, dem Leiter der Landesverkehrsabteilung Wien, steht das Missachten roter Ampeln ganz oben auf der Deliktsliste. Ebenfalls öfter abgestraft oder abgemahnt werden das verbotene Befahren von Gehsteigen, das Telefonieren während des Fahrens ohne Freisprecheinrichtung, das Fahren auf E-Scootern zu zweit oder Ausrüstungsmängel.

Wobei eine dem STANDARD vorliegende Statistik der Wiener Polizei zeigt: Noch werden bei den Schwerpunktkontrollen, die etwa zweimal pro Monat durchgeführt werden, viel mehr Fahrrad- als E-Scooter-Fahrer abgestraft.

Am 4. Juli wurden etwa 186 Organmandate an Radler wegen des Missachtens von Rotlicht ausgestellt, 21 Personen wurden angezeigt. Bei den E-Scootern gab es wegen dieses Delikts 13 Organmandate und zwölf Anzeigen. Das liegt freilich auch daran, dass viel mehr Räder als E-Scooter unterwegs sind. Aktuell können rund 6.000 E-Scooter von Verleihfirmen in Wien gemietet werden – Tendenz steigend. Dazu kommen noch private Roller.

Nicht jedes Vergehen wird gleich abgestraft

Glück hat bei der Schwerpunktkontrolle am Ring jedenfalls ein Touristenpärchen aus Schweden. Die beiden stehen auf einem E-Scooter und fahren seelenruhig auf die wartenden Beamten zu. Sie werden vom Polizisten über die geltende Rechtslage in Österreich aufgeklärt und kommen mit einer Abmahnung davon. "Ich muss nicht alles gleich strafen, ebenso wichtig ist Aufklärung", erklärt der Beamte.

"Die Personen waren einsichtig. Wenn sie andere Verkehrsteilnehmer gefährdet hätten, wäre meine Entscheidung aber anders ausgefallen." In diesem Fall haben sich die beiden einiges erspart: Zu zweit mit dem E-Scooter fahren kann nicht mit einem Organmandat erledigt werden. Eine sofortige Anzeige wäre die Folge gewesen.

Rund 200 Unfälle mit E-Scootern im vierten Quartal 2018

E-Scooter dürfen zwar eine maximale Bauartgeschwindigkeit von 25 km/h nicht überschreiten. Riskante Manöver und schwere Unfälle sind aber auch damit möglich. Laut dem Kuratorium für Verkehrssicherheit gab es allein im letzten Quartal 2018 rund 200 Unfälle mit E-Scootern. Eine Helmpflicht gibt es nicht. "Wir brauchen generell mehr Wertschätzung und Akzeptanz innerhalb der Straßenverkehrsteilnehmer", sagt Landesverkehrsabteilungsleiter Takacs. "Das betrifft nicht nur E-Scooter-Fahrer."

Diese müssten sich aber bewusst sein, dass E-Scooter nicht so stabil wie Räder seien. Vor allem das Abbiegen nach rechts sei eine Herausforderung, auch für andere Verkehrsteilnehmer. "Denn rechts ist auch der Gasgriff." Auf Handzeichen werde in den meisten Fällen verzichtet.

Sicherheits-Standards fehlen

Was es noch nicht gibt, sind einheitliche SicherheitsStandards für E-Scooter. Ein neugegründetes technisches Komitee der internationalen elektrotechnischen Standardisierungsorganisation IEC wird ab Herbst Standards entwickeln, die für E-Scooter, aber auch für Segways und Monowheels gelten sollen. Auch österreichische Experten können sich beteiligen: Sie sollen sich beim Verband für Elektrotechnik melden.

Und die Stadt Wien hat angekündigt, die bisher geltenden Regeln für E-Scooter über den Sommer zu beobachten und zu prüfen. Strengere Regeln sind nicht ausgeschlossen: So ist ein Parkverbot auf Gehsteigen vorstellbar. (David Krutzler, Video: Andreas Müller, 16.7.2019)