Wien – Für die Nationalratswahl am 29. September ist erstmals ein begleitendes Kostenmonitoring vorgesehen. Der Unabhängige Parteien-Transparenz-Senat (UPTS) im Kanzerlamt hat sich dafür nun auf die Suche nach Sachverständigen gemacht. Deren Gutachten sollen bis spätestens Ende März 2020 Auskunft darüber geben, ob die Parteien die Wahlkampfkosten eingehalten haben oder nicht.

Laut Gesetz dürfen die Parteien in den letzten 82 Tagen vor der Wahl maximal sieben Millionen Euro in den Wahlkampf stecken. Die offizielle Abrechnung liegt in der Regel aber erst bis zu zwei Jahre nach der Wahl vor, mit den Rechenschaftsberichten der Parteien. Die nun vorgesehenen Gutachten sollen etwas früher veröffentlicht werden, nämlich ein halbes Jahr nach der Wahl.

Drei Experten gesucht

Der Parteien-Senat im Kanzleramt sucht dafür drei Experten oder Expertinnen aus den Bereichen Transparenz- und Kampagnenforschung, Medienwesen sowie für Wirtschaftsprüfung. Sie sollen ausgehend von den öffentlich verfügbaren Informationen über die Wahlkampagnen ein "Gutachten über die Plausibilität der Einhaltung der Wahlwerbungsausgabengrenze" vorlegen, wie es in der Ausschreibung auf der Homepage des Kanzleramts heißt.

Angebote inklusive Kostenkalkulation können bis 31. Juli im Kanzleramt eingebracht werden. Die Gutachten sollen dann spätestens fünf Monate nach der Wahl fertig sein und nach einer einmonatigen Stellungnahmefrist für die Parteien veröffentlicht werden.

Strafhöhe bestimmt Parteiensenat

2017 hatten mit ÖVP, FPÖ und SPÖ drei Parteien die Wahlkampfkostengrenze überschritten, Türkis und Blau um jeweils mehrere Millionen Euro. Wie hoch die Strafen dafür ausfallen, entscheidet ebenfalls der UPTS. Ob das noch vor der Wahl erfolgen wird, ist aber fraglich. Die diesbezüglichen Meldungen des Rechnungshofs sind nämlich noch nicht beim Senat eingelangt, wie Gerhard Holley von der Geschäftsstelle des Senats im Kanzleramt der APA sagte. Erst wenn die Anzeigen schriftlich vorliegen, kann sich der Senat mit den Wahlkampfkosten und mit den mutmaßlichen Verstößen gegen die Spendenregeln befassen, die der Rechnungshof in den Parteibilanzen für 2017 entdeckt hat. (APA, 17.7.2019)