In Deutschland wird die Immunisierung gegen Masern (im Bild ein Impfstoff dagegen) vor Kindergarten- und Schuleintritt Pflicht – bei Strafandrohung von bis zu 2.500 Euro.

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Berlin/Wien – In Deutschland soll es bald eine verpflichtende Impfung für Kinder gegen Masern geben. Die Regierung beschloss bei ihrer Kabinettssitzung am Mittwoch einen entsprechenden Gesetzentwurf. Ab März 2020 müssen Eltern vor der Aufnahme ihrer Kinder in eine Kindertagesstätte oder Schule nachweisen, dass diese geimpft sind. Es sollen Strafen bis zu 2.500 Euro drohen.

Die Impfpflicht gilt auch für Tagesmütter und für das Personal in solchen Einrichtungen sowie im Gesundheitswesen und anderen Gemeinschaftseinrichtungen. Bei Verstößen drohen Strafen von bis zu 2.500 Euro. Ungeimpfte Kinder dürfen in Kindergärten und ähnlichen Einrichtungen nicht mehr aufgenommen werden. Kinder und Personal, das zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes im kommenden März schon in einer Tagesstätte, Schule oder Gemeinschaftseinrichtung sind, müssen die Impfung bis spätestens 31. Juli 2021 nachweisen.

In Österreich häufiger

"Wir wollen möglichst alle Kinder vor einer Masernansteckung bewahren", sagte der deutsche Gesundheitsminister Jens Spahn am Mittwoch. Deshalb führe man den verpflichtenden Impfschutz ein. Hintergrund ist ein weltweiter Anstieg der Infektionen. In Deutschland wurden im vergangenen Jahr 543 Fälle gemeldet – in den ersten Monaten dieses Jahres schon mehr als 400 Fälle. Der Deutsche Bundestag muss schließlich über den Gesetzesentwurf abstimmen.

In Österreich sind im laufenden Jahr bis 10. Juli 134 Masern-Fälle registriert worden. Damit liegt die Häufigkeit in Österreich höher als in Deutschland. Im ganzen Jahr 2018 waren es in Österreich 77 Erkrankungen gewesen. Im bisherigen Jahr gab es die meisten Masern-Erkrankungen in der Steiermark (38), in Wien (31), in Kärnten (25) und in Salzburg (17). (APA, 17.7.2019)