Die Freude über einen gewonnene Wettbewerb hat auch ihre Schattenseiten: Nicht nur kleinere Architekturbüros können mit den immer schwieriger werdenden Vertragsbedingungen nicht mehr mithalten.

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Unverhältnismäßige Regulierungen und Verrechtlichungen machen der Architektur- und Ingenieurbranche zunehmend zu schaffen. Aus einstigen Partnerschaften zwischen Auftraggebern und -nehmern würden potenzielle Gegner unter asymmetrischen Bedingungen – darauf machten Vertreter der Kammer der ZiviltechnikerInnen (zt) für Wien, Niederösterreich und das Burgenland im Rahmen eines Pressegesprächs aufmerksam.

"In der Vertragsgestaltung kommt es immer mehr zu einer Schieflage", so Vizepräsident Bernhard Sommer, der darauf hinwies, dass den Planenden etwa Verantwortlichkeiten übertragen werden, die nicht in deren Einflussbereich lägen. Ein Beispiel: so lange umplanen, bis der Preis passt. "Die Kostentreiber kommen aber vom Markt", so Sommer.

Hat ein Architekturbüro einen Wettbewerb gewonnen, gibt es danach ein Verfahren, in dem die Bedingungen ausverhandelt werden. "Dabei sitzen wir immer mehr Rechtsanwälten gegenüber, weil sich alle rechtlich absichern wollen", schilderte Katharina Fröch, Kammer-Vorsitzende im Wettbewerbsausschuss, die Situation.

Solidarität unter den Büros

Vor allem kleinere und mittlere Büros, die die vielfältige heimische Architekturbranche prägen, können da nur schwer mithalten, und selbst für größere Büros werden grob benachteiligende Vertragsbedingungen zunehmend zum Problem, wie ein aktueller Fall zeigt: Im Mai haben sich zehn nationale und internationale Architekturbüros in einem Akt der Solidarität entschieden, ihre Teilnahme am wettbewerbsähnlichen Verfahren zum Bau des Donaumarina-Towers zurückzuziehen.

"Immer öfter wollen sich Auftraggeber nicht binden. Es kann sein, dass sie nach einem Vorentwurf abspringen", erklärte Sommer. In manchen Verträgen sei aber festgelegt, dass die Werknutzungsrechte unmittelbar an den Auftraggeber gehen. In der Realität bedeutet das, dass Letzterer mit dem Entwurf zu einem anderen (Groß-) Büro gehen und damit (weiter)arbeiten kann. Die Kritik der Kammer richtet sich gegen die mangelnde Abgeltung von Nutzungs- und Verwertungsrechten sowie jederzeitige Kündigungsmöglichkeiten ohne wichtige Gründe und ohne Abtretungshonorar. Sommer warnte auch vor Pauschalhonoraren, die eine unbestimmte Anzahl an Umplanungen beinhalten.

Angesprochen wurde auch das Thema Sittenwidrigkeit: Damit zu kalkulieren, dass eine Vertragsbedingung vor Gericht sowieso nicht halte, sei gerade für kleinere Büros nicht möglich. "Das muss man als kleines Büro erst einmal aushalten", so Fröch, die auch stv. Vorsitzende der Bundessektion ArchitektInnen ist.

Fairness und bessere Planungskultur

An die Fairness appellierte Thomas Hoppe, Vorsitzender der Sektion ArchitektInnen: "Wir wollen ja schließlich gemeinsam ein Ziel erreichen. Nicht ein Vertrag ist die Grundlage des Bauens, sondern ein Abkommen unter Partnern." Im Idealfall bleibe der Vertrag in einer Lade liegen, die nicht mehr geöffnet werden muss. Nur ein Umgang auf Augenhöhe könne die nachhaltige Qualität von Bauprojekten sichern und das Risiko unvorhergesehener späterer Kosten senken.

Um wieder mehr auf Augenhöhe unter den Vertragspartnern zurückzukommen, appellierten die Standesvertreter an die Kollegenschaft, Auftraggebende und Länder und Gemeinden. Kollegen sollten gut auf das vertragliche Umfeld achten, denn durch schlechte Verträge schaden sie nicht nur sich selbst, sondern der gesamten Planungskultur. Auftraggeber und -nehmer lädt die Kammer zur kostenfreien Beratung ein, zudem verfüge man über Musterverträge, die an die jeweiligen Bedürfnisse angepasst werden können und beide Seiten berücksichtigen.

Diese kammerseitig offerierten Lösungsoptionen seien zu wenig bekannt. Möglich sei auch eine rechtliche und finanzielle Unterstützung einzelner Mitglieder. Eine Schlüsselrolle spielte außerdem die Unterstützung von Ländern und Gemeinden, an denen es liegt, wie ein Gebiet entwickelt und bebaut wird. (adem, 18.7.2019)