New York/Denver – Im New Yorker Mammutprozess gegen den mexikanischen Drogenboss Joaquin "El Chapo" Guzman wurde am Mittwoch das Strafmaß verkündet: Guzman sei zu lebenslanger Haft plus 30 Jahre verurteilt worden und dürfe keinen Antrag auf vorzeitige Entlassung stellen, sagte Richter Brian Cogan am Mittwoch in New York.

Außerdem forderte das Gericht "El Chapo" auf, eine Summe von 12,6 Milliarden Dollar (etwa 11,2 Milliarden Euro) zu zahlen. Dies sei eine "konservative Schätzung" der Summe, die Guzman aus der Drogenkriminalität eingenommen habe, hatte die Staatsanwaltschaft zuvor mitgeteilt.

Drogen, Geldwäsche, Waffen

In einem der größten Prozesse zu Drogenkriminalität in der Geschichte der USA hatte eine Jury "El Chapo" vor fünf Monaten in allen zehn Anklagepunkten für schuldig befunden – unter anderem wegen Beteiligung an einer Verbrecherorganisation, Herstellung und internationaler Verbreitung der Drogen Kokain, Heroin, Methamphetamin und Marihuana sowie wegen Geldwäsche und Gebrauchs von Schusswaffen.

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"El Chapo", der mächtigste Drogenbaron seit dem Kolumbianer Pablo Escobar, auf einem Archivbild von Jänner 2017.
Foto: AP

Zwei spektakuläre Ausbrüche

Guzman galt als der mächtigste Drogenbaron seit dem Kolumbianer Pablo Escobar. Für Schlagzeilen sorgte er vor allem durch zwei spektakuläre Gefängnisausbrüche. Ein halbes Jahr nach seinem letzten Ausbruch im Juli 2015 wurde er in seinem Heimat-Bundesstaat Sinaloa festgenommen und ein Jahr später an die USA ausgeliefert. Dort begann im November das Mammut-Verfahren.

Großer Medienandrang vor der Verkündung des Strafmaßes in New York.
Foto: APA/AFP/JOHANNES EISELE

Extrem hohe Sicherheitsstandards

Noch einmal dürfte eine solche Flucht wohl nicht mehr klappen: Der Drogenboss wird nach dem Urteil voraussichtlich in einer extrem abgesicherten Haftanstalt in einer entlegenen Gegend der Rocky Mountains untergebracht.

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Die Frau von El Chapo, Emma Coronel Aispuro, bei ihrer Ankunft vor dem Gericht in Brooklyn, New York, wo am Mittwoch das Strafmaß verkündet wurde.
Foto: Reuters&/BRENDAN MCDERMID

Die Staatsanwaltschaft hatte sich in dem umfangreichen Gerichtsverfahren für eine lebenslange Haftstrafe ausgesprochen. Guzmans Verteidiger hatten bis zuletzt erfolglos versucht, den Prozess neu aufrollen zu lassen.

Die nach Bundesgesetz zulässige Todesstrafe war nach einer Einigung zwischen den USA und Mexiko, von wo aus Guzman nach seiner Festnahme ausgeliefert worden war, ausgeschlossen. (APA, 17.7.2019)