Insgesamt dürften sich rund fünf Mädchen aktiv beteiligt haben, geht aus der Befragung des verprügelten Mädchens hervor.

Foto: Christian Fischer

Wien – Mehrere Mädchen haben am vergangenen Freitag im Fridtjof-Nansen-Park in Wien-Liesing auf eine 13-Jährige eingeprügelt und den Vorfall gefilmt. Das Video verbreitete sich daraufhin in sozialen Medien. Das Opfer, das aus Angst bisher keine Anzeige erstattete, wurde einvernommen. Die 14-jährige Rädelsführerin der Gruppe wurde ausgeforscht, berichtete die Polizei am Mittwoch.

Dem Angriff der Gruppe auf die 13-Jährige dürfte ein Streit der Anführerin mit dem Opfer vorausgegangen sein. Die beiden kannten einander zumindest flüchtig, da die Verprügelte den Vornamen der 14-Jährigen nennen konnte. Diese dürfte die 13-Jährige von zu Hause abgeholt und in den Park geführt haben. Dort warteten bereits mehrere andere Mädchen – laut dem Opfer etwa zehn.

Tatverdächtige will nur die Wiese getreten haben

Die Anführerin der Gruppe fragte, gegen wen die 13-Jährige kämpfen wolle. Als sich das Opfer weigerte, eine Person auszuwählen, ging die Gruppe auf sie los, wobei auch auf den Kopf eingeprügelt und an den Haaren gerissen wurde. Kurz darauf wurde die 13-Jährige zu Boden gestoßen und getreten. Eine Untersuchung in einem Krankenhaus ergab, dass sie dadurch Prellungen erlitt. Insgesamt dürften sich an der Gewalt aktiv rund fünf Mädchen beteiligt haben, ging aus der Befragung des verprügelten Mädchens hervor.

Die 14-jährige rumänische Tatverdächtige behauptete bei ihrer Einvernahme, vor dem Angriff von ihrer Kontrahentin geohrfeigt worden zu sein. Außerdem habe sie das am Boden liegende Mädchen nicht getreten, sondern nur die Wiese unmittelbar daneben. Sie und einige weitere bereits namentlich bekannte Tatverdächtige wurden laut Polizeisprecher Harald Sörös wegen schwerer Körperverletzung angezeigt. Die Anzeige müsse nicht vom Opfer ausgehen – das bisher aus Angst davon abgesehen hat –, da es sich bei schwerer Körperverletzung um ein Offizialdelikt handle und damit jede Person, die von dem Vorfall Kenntnis erlangt, dazu berechtigt sei. (red, APA, 18.7.2019)