Die Filmakademie ist ein Institut der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien.

Foto: APA/Roland Schlager

Wien – In der Causa Filmakademie hat sich nun erstmals die zurückgetretene Leiterin Claudia Walkensteiner-Preschl zu Wort gemeldet. In einer dem STANDARD vorliegenden schriftlichen Stellungnahme führt Walkensteiner-Preschl aus, dass ihr "bereits im Sommer 2018 gefasster" Entschluss zum Rücktritt "in keinem Zusammenhang mit den Vorkommnissen rund um das Legat von Professor Peter Mayer" stehe.

Wie berichtet hat der ehemalige Uniprofessor der Filmakademie an der Universität für Musik und Darstellende Kunst Wien (mdw) im Jahr 2017 testamentarisch 100.000 Euro vermacht, die laut mdw allerdings "fälschlicherweise dem 'Verein zur Förderung der Filmakademie' überwiesen" wurden, "von dessen Existenz das Rektorat der mdw im Frühjahr 2019 erfahren hat". Danach sei die gesamte Summe einvernehmlich an die mdw überwiesen worden, wo sie im Sinne des Verstorbenen "ausschließlich für die Filmakademie Wien" verwendet wird.

Offen ist weiterhin, inwieweit es aufgrund der verspäteten Meldung an das zuständige Rektorat zu Ungereimtheiten auf der Führungsebene gekommen ist. Auffallend ist zumindest, dass auch der Stellvertreter und designierte Nachfolger, Michael Hudecek, im Juni überraschend zurückgetreten ist. Beide sind aber weiter an der mdw in ihren Fachbereichen tätig.

Legat zur Förderung der Akademie

Eine offizielle Stellungnahme zur Personalrochade gibt es von mdw-Seite, trotz mehrmaliger Versuche des STANDARD, weiterhin nicht. Auch am Freitag bat man um Verständnis, dass "die mdw aus datenschutzrechtlichen Gründen grundsätzlich keine Auskünfte zu Personalangelegenheiten gibt".

Walkensteiner-Preschl merkt zum Legat an, dass der Zweck "die Förderung der Filmakademie bzw. der Studierenden der Filmakademie ist". Walkensteiner-Preschl: "In die Ausarbeitung von Richtlinien wie das Legat im Detail am besten verwendet werden sollte, war insbesondere die Studierendenvertretung eingebunden, weil etwa die jährliche Auslobung eines Preises zugunsten der Studierenden in Erinnerung an Professor Mayer geplant war."

Im Einverständnis mit dem Rektorat sei jedoch dann im Frühling 2019 das gesamte Legat auf ein Konto der Universität übertragen worden.

Berichtspflicht

Rechtlich ist die Geldspritze durch ein Erbe an das Institut beziehungsweise einen dafür gegründeten Verein jedenfalls gedeckt. Laut Auskunft des Bildungsministeriums sieht das Universitätsgesetz klare Regelungen für die Entgegennahme von Erbschaften und deren Verwendung sowie über die Gründung von Vereinen vor. Jede Universität bzw. jede Organisationseinheit bzw. deren Leiter ist im Namen der Universität berechtigt, Erbschaften entgegenzunehmen.

Die Filmakademie sei eine solche Organisationseinheit. "Daher kann die Leitung der Filmakademie Erbschaften annehmen. Da Vereine gemäß Vereinsgesetz Rechtspersönlichkeit besitzt, kann einem Verein auch Geld aus einer Erbschaft zufließen." Allerdings sieht das Gesetz auch eine Berichtspflicht an das Rektorat vor. (mro, spri, 19.7.2019)