Auf einem Betriebsgelände in Simmering soll sich illegalerweise eine Moschee befinden (Symbolbild).

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Wien – Auf einem Betriebsgelände in Wien-Simmering soll sich eine illegale Moschee befinden. Die Baupolizei hat nun – durch einen Bericht der Gratiszeitung "Heute" aufmerksam geworden – Ermittlungen eingeleitet. Erhärte sich der Verdacht, dass die Gebetsräumlichkeiten ohne Genehmigung betrieben würden, werde ein Strafverfahren eingeleitet, sagte der Leiter der Baupolizei, Gerhard Cech, am Dienstag der APA.

Laut "Heute"-Bericht befindet sich die "geheime" schiitische Moschee in der Grillgasse. Die Baupolizei sei nach Einschaltung durch die Simmeringer Bezirksvertretung bereits am Montag an Ort und Stelle gewesen, habe das Gebäude allerdings verschlossen vorgefunden und keinerlei Aktivitäten feststellen können, berichtete der "Kurier". Inzwischen sei ein Besichtigungstermin für Mittwoch fixiert worden, sagte Cech der APA. "Mit einem Mal wird es aber wohl nicht getan sein", vermutete der Baupolizeichef. Er rechnet damit, dass am Mittwoch wohl keine religiösen Aktivitäten im Gebäude stattfinden werden. Sprich: Es wird wohl mehrere Kontrollen geben.

Für gewerbliche Zwecke gewidmet

Der Grund, warum in diesem Fall die Baupolizei zuständig ist, ist die Tatsache, dass die entsprechende Liegenschaft für gewerbliche Zwecke gewidmet ist. Eine andere Nutzung – das inkludiert auch religiöse Aktivitäten – ist somit untersagt. Sollten solche festgestellt werden, "wird ein Strafverfahren eingeleitet", erklärte Cech. Dem Eigentümer, der für die Einhaltung der Vorschriften verantwortlich sei, drohe in dem Fall eine Strafe von bis zu 50.000 Euro. Nur für den Fall, dass im Mietvertrag klar festgehalten ist, dass die Räume nur als Betriebsgebäude verwendet werden dürfen und sich der Mieter nicht daran hält, muss Letzterer mit Pönalen rechnen.

Laut "Kurier" ist die Widmung aber nicht der einzige Grund, warum die Moschee illegal sein soll. Denn um eine solche Einrichtung betreiben zu dürfen, muss sie bei der Islamischen Glaubensgemeinschaft registriert oder einer genehmigten Kultusgemeinde zuzurechnen sein. Das ist hier nicht der Fall. (APA, 23.7.2019)