Trainer Alexander Schmidt muss mit den vorhandenen Spielern auskommen.

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St. Pölten – Aus formalen Gründen hat das Oberste Sportgericht (CAS) in Lausanne den Einspruch des Fußball-Bundesligaclubs SKN St. Pölten gegen die Transfersperre für zwei Perioden zurückgewiesen. Der Protest wurde abgelehnt, weil die FIFA nicht ausdrücklich als "beklagte Partei" bezeichnet worden sei, teilte der SKN am Donnerstag mit. Die Sperre läuft mit Ende der aktuellen Transferzeit am 2. September ab.

Nach einer Klage des zypriotischen Vereins Ermis Aradippou im Zuge des Wechsels von Alhassane Keita zum SKN hatte die FIFA die Niederösterreicher bestraft. Der Einspruch wurde vom CAS inhaltlich gar nicht behandelt. Der Club will nun mit ÖFB und FIFA abklären, ob vertragslose Spieler bereits ab 2. September angemeldet werden können.

Auf eine Berufung beim Schweizer Bundesgericht will St. Pölten laut General Manager Andreas Blumauer verzichten. "Das Urteil des CAS müssen wir jetzt leider so zur Kenntnis nehmen. Ich bin nach wie vor überzeugt, dass wir nichts Falsches getan haben, das wurde uns von unseren Beratern auch bestätigt. Uns ist die Problematik der Beweislastumkehr zum Verhängnis geworden, d.h., wir konnten gegenüber der FIFA offenbar nicht ausreichend beweisen, nicht schuld zu sein", sagte Blumauer in einer Aussendung. (APA; 25.7.2019)